Pflegekonferenz
Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1994 ist die Versorgung der Bevölkerung im Falle der Pflegebedürftigkeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe geworden. Diese Aufgabe soll durch eine leistungsfähige und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre Versorgung bewältigt werden. Die dazu notwendigen Abstimmungen der unterschiedlichen an der Pflege beteiligten Akteure, wie Kommunen, Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Medizinischer Dienst der Krankenkassen und so weiter, sollen in örtlichen Pflegekonferenzen stattfinden. Die Mülheimer Pflegekonferenz setzt sich wie folgt zusammen:
Für die Stadt Mülheim an der Ruhr:
- der Sozialdezernent als Vorsitzender
- die Leitung des Sozialamtes
- die Leitung des Gesundheitsamts
- die Geschäftsstelle der Pflegekonferenz
Für die Pflegekassen:
- 1 Vertreter/-in der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Pflegekassen bei der AOK
- 1 Vertreter/-in der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Verbands- und Ersatzkassen
- 1 Vertreter/-in des Medizinischer Dienstes der Krankenversicherung
Für die Pflegeeinrichtungen:
- 2 Vertreter/-innen der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- 2 Vertreter/-innen der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Alteneinrichtungen
- 2 Vertreter/-innen der privaten ambulanten Pflegedienste
Für die Betroffenen: - 1 Vertreter/-in der Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen
- 1 Vertreter/-in des Seniorenbeirates
Aus dem Bereich der gesundheitlichen Versorgung:
- 1 Vertreter/-in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
- 1 Vertreter/-in des St. Marien-Hospitals Mülheim an der Ruhr
- 1 Vertreter/-in der Stiftung Ev. Krankenhaus zu Mülheim an der Ruhr
Kontakt
Stand: 28.04.2011














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