Plakatwerbung für Veranstaltungen

Plakatwerbung in der Stadt. Litfasssäule.Wenn Sie durch Plakate auf eine von Ihnen organisierte Veranstaltung an zentralen Anschlagstellen hinweisen wollen, wenden Sie sich bitte an die Werbepartner der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Außerhalb dieser zentralen Anschlagstellen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das Ordnungsamt prüft die vorgesehenen Standorte und erteilt dann ggf. eine Erlaubnis.

Bei entsprechenden Veranstaltungen können lediglich max. 30 Plakate im Umfeld des Veranstaltungsortes genehmigt werden.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Liste der von Ihnen geplanten Standorte bei. Beachten Sie bitte dabei, dass es nicht erlaubt ist, die Plakate an Ampelmasten, Verkehrszeichen, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen und auf Straßen aufzustellen, die nicht in der Baulast der Stadt Mülheim an der Ruhr liegen (z. B.: Landstraßen und Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten, Autobahnen).

Den Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie herunterladen (siehe Kontext), ausdrucken und ausgefüllt dem Ordnungsamt entweder auf dem Postweg, Straßenverkehrsrechtliche Abteilung, Heinrich-Melzer-Straße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr oder als Fax (02 08 / 4 55 - 32 93) zusenden.

Die Gebühr setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr beträgt 11,00 Euro. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Plakate und dem Charakter der Veranstaltung, für die geworben werden soll. Genaue Beträge finden Sie im Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Werbepartnern der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Kontakt

Kontext


Stand: 29.11.2011

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