Privatanzeigen
Obwohl die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten fast ausschließlich durch die Polizei oder den städtischen Überwachungsdienst erfolgt, besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit, selbst Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen. Dies gilt jedoch nur in Einzelfällen, eine "Überwachung" im großen Stil darf nur eine Ordnungsbehörde vornehmen.
Um ein eventuelles Bußgeldverfahren erfolgreich durchführen zu können, werden konkrete Angaben (wie z.B. Tatzeitpunkt: Datum, Uhrzeit), Tatort sowie Erläuterungen zum Tathergang und Informationen zu dem/den beteiligten Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Kraftfahrer, Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe des Fahrzeuges) benötigt.
Der Anzeigeerstatter ist im Regelfall Zeuge im Bußgeldverfahren und wird grundsätzlich namentlich geführt. Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet, eine eventuelle Falschaussage kann mit Strafe geahndet werden.
Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht verfolgt.
Kontakt
Stand: 15.05.2012













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