Archiv-Beitrag vom 19.04.2011Radfahrer ignorieren Fahrverbot am Leinpfad

Archiv-Beitrag vom 19.04.2011Radfahrer ignorieren Fahrverbot am Leinpfad

Schwerpunktaktion der Polizei und des Ordnungsamtes brachte 45 Ermahnungen

Fahrradfahren ist aus Sicherheitsgründen hier leider nicht gestattet

Aus Sicherheitsgründen ist das Radfahren auf dem Teilstück des Leinpfades zwischen Schleuseninsel/Luisental und der Mendener Brücke nicht gestattet.
Der vielbegangene Weg ist dort zu eng. Fahrradfahrer können den Ruhrinselweg auf der linken Ruhrseite benutzen, der als offizieller Radweg ausgewiesen ist.

Seit Längerem liegen dem Ordnungsamt und der Polizei Beschwerden vor, dass rücksichtslose Radfahrer das Fahrverbot ignorieren. Aus diesem Grunde hat die letzte gemeinsame Schwerpunktaktion von Polizei und Ordnungsamt zum Ziel gehabt, Radfahrer auf ihr Fehlverhalten hin zu wiesen und um Einsicht zu werben.

Das Radfahren am Leinpfad ist nicht auf allen Teilstrecken gestattet.Am Mittwoch, 13.4.2011, wurde in der Zeit von 16 bis 20 Uhr kontrolliert und insgesamt 45 Radfahrer angehalten. Sie wurden ermahnt. Ein Ordnungsgeld wurde nicht erhoben. In einem Informationsschreiben wurde ihnen allerdings nochmals deutlich dargelegt, dass sie bei erneutem Missachten des Fahrverbotes mit einem Verwarngeld zwischen 15 und 30 EURO rechnen müssen.

Das Ordnungsamt wird in den kommenden Tagen und Wochen dort vermehrt kontrollieren.

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Stand: 29.11.2011

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