Rauchen
Grundsätzlich gilt für die RWE-Halle das Nichtraucherschutzgesetz. Das heißt es darf nur innerhalb ausgewiesener Raucherzonen im Außenbereich geraucht werden.
In allen übrigen Bereichen der Versammlungsstätte besteht generelles Rauchverbot.
Stand: 15.11.2011




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