Recht
Juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten ausschließlich Ämter, Referate, Dezernate sowie die städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften in rechtlichen Fragen und Vertragsangelegenheiten.
Außerdem vertreten sie die Stadt vor den Gerichten in öffentlich-rechtlichen Verfahren, bei Zivilprozessen und in arbeitsgerichtlichen Streitverfahren.
Die rechtliche Beratung (Rechtsberatung) von Personen oder Einrichtungen außerhalb der Stadtverwaltung erfolgt nicht. Sie ist nach dem Rechtsberatungsgesetz verboten.
Bürgerinnen und Bürger wenden sich daher bitte in den sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten zunächst an die zuständigen Fachämter.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Rechtsberatung.
Kontakt
Stand: 05.01.2012













[schließen]
Bookmarken bei