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Rechtskraft des Bußgeldbescheides
Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist eine Änderung der Höhe der Geldbuße beziehungsweise der Dauer des angeordneten Fahrverbots nicht mehr möglich.
Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid kann auch nicht mehr aufgehoben oder ein Fahrverbot nachträglich in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden.
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Stand: 12.01.2012













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