Was ist der Regelbedarf ?

Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte Arbeitslosengeld II, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen Sozialgeld. Es handelt sich dabei um den sogenannten Regelbedarf.

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt und deckt laufende und einmalige Bedarfe ab.

 

Tabelle Regelbedarf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

 

Alleinstehende/r

 

Alleinerziehende/r

 

Personen mit minderjährigem Partner

volljährige Partner

volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

und Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen

(18 – 24 Jahre)

Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

und minderjährige Partner

Kinder

ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

Kinder

bis zur Vollendung des

6. Lebens-jahres

 

 

 

100 %

90 %

80 %

 

 

 

382 Euro je 345 Euro

306 Euro

289 Euro

255 Euro

224 Euro

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie durch Ihren Ansprechpartner aus dem Bereich der Leistungsgewährung.

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Stand: 03.01.2013

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