Was ist der Regelbedarf ?
Zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte Arbeitslosengeld II, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen Sozialgeld. Es handelt sich dabei um den sogenannten Regelbedarf.
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt und deckt laufende und einmalige Bedarfe ab.
Tabelle Regelbedarf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
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Alleinstehende/r
Alleinerziehende/r
Personen mit minderjährigem Partner |
volljährige Partner |
volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensahres und Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 – 24 Jahre) |
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und minderjährige Partner |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebens-jahres |
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100 % |
90 % |
80 % |
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364 EURO |
je 328 EURO |
291 EURO |
275 EURO (287 EURO*) |
242 EURO (251 EURO*) |
213 EURO (215 EURO*) |
*) Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 77 Abs. 4 SGB II wird der Betrag geleistet, solange sich durch Anpassungen kein höherer Betrag ergibt.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie durch Ihren Ansprechpartner aus dem Bereich der Leistungsgewährung.
Kontakt
Stand: 25.07.2011








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