Regierungsbezirksparkausweis für Handwerksbetriebe
Dieser Parkausweis gilt in allen Städten des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Berechtigt sind bestimmte Handwerksbetriebe, die in die Anlagen A und B zur Handwerksordnung eingetragen sind. Hier finden Sie ein detailliertes Merkblatt dazu.
Unterlagen
Formloser Antrag mit Angabe der amtlichen Kennzeichen der Einsatzfahrzeuge und folgende Nachweise:
- Fahrzeugschein
- Handwerkskarte
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis der technischen Fahrzeuganforderungen
Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens
14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.
Gebühren
140,- Euro pro Jahr und Fahrzeug inklusive Ersatzfahrzeug
Kontakt
Stand: 11.01.2012













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