Regierungsbezirksparkausweis für Handwerksbetriebe

Dieser Parkausweis gilt in allen Städten des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Berechtigt sind bestimmte Handwerksbetriebe, die in die Anlagen A und B zur Handwerksordnung eingetragen sind. Hier finden Sie ein detailliertes Merkblatt dazu.

Unterlagen

Unterlagen

Formloser Antrag mit Angabe der amtlichen Kennzeichen der Einsatzfahrzeuge und folgende Nachweise:

  • Fahrzeugschein
  • Handwerkskarte
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der technischen Fahrzeuganforderungen

Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens
14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.

Gebühren

Gebühren

140,- Euro pro Jahr und Fahrzeug inklusive Ersatzfahrzeug

Kontakt

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Stand: 11.01.2012

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