Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP)
Die sechs kreisfreien Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben sich 2005 zur "Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr" zusammengeschlossen und bundesweit erstmalig einen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) aufgestellt, der gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans erfüllt.
Der RFNP wurde mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert sowie mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erörtert und abgestimmt. Von November 2007 bis Februar 2008 wurde die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf durchgeführt. Zwischen Oktober und Dezember 2008 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs. Die notwendigen Beschlüsse zu den jeweiligen Verfahrensständen wurden durch alle beteiligten Räte der sechs Städte gleichlautend gefasst.
Im Rahmen der Aufstellung des RFNP wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Gegenstand der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter sowie Umweltbelange durch die Darstellungen des Plans.
Nachdem die Räte der beteiligten Städte den RFNP im Sommer 2009 beschlossen hatten, ist er seit dem 3.5.2010 wirksam.
Der Planmaßstab des RFNP von 1:50.000 ist gesetzlich vorgegeben. Der außer Kraft getretene kommunale Flächennutzungsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr war im Maßstab 1:10.000 wesentlich detailgenauer. Der RFNP muss sich daher auf wesentliche Planaussagen beschränken, grundstücksscharfe Informationen sind ihm nicht zu entnehmen.
Das Gebiet der Planungsgemeinschaft umfasst Zuständigkeitsbereiche dreier Bezirksregierungen. Der RFNP fasst also die Teilabschnitte dreier Regionalpläne und die sechs bestehenden kommunalen Flächennutzungspläne zu einem Planwerk zusammen.
Mit seinen zeichnerischen Darstellungen stellt der RFNP ein abgestimmtes Konzept der Flächennutzung im Kern des Ruhrgebiets dar. Die beabsichtigte Entwicklung des gesamten Planungsraums ist aus dem Plan ebenso abzulesen wie die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der beteiligten Städte in ihren Grundzügen.
Inhalte des RFNP sind unter anderem Wohn-, Gewerbe, Misch- und Sondergebiete, Verkehrsanlagen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Erholungsflächen, Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Gemeinbedarfseinrichtungen.
Im Gegensatz zu Festsetzungen in Bebauungsplänen entfalten die Darstellungen im RFNP für die Öffentlichkeit keine rechtliche Bindung. Bebauungspläne für Teilbereiche des Stadtgebiets sind aus dem RFNP zu entwickeln, das heißt sie dürfen den Zielen des RFNP nicht widersprechen.
Ausführliche Informationen zum RFNP finden Sie auf der Internetseite
Städteregion Ruhr 2030 links in der Auswahlleiste, unter dem Punkt Regionaler Flächennutzungsplan.
Dort können Sie unter anderem auch den Plan, die Begründung / Textteil, die Erläuterungskarten und den Umweltbericht mit den Themenkarten herunterladen. Informationen zu den RFNP-Änderungsverfahren finden Sie ebenfalls auf dieser Internetseite.
Kontakt
Stand: 07.07.2011













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