Rehabilitanden

Rehabilitanden

Im Arbeitsleben bedeutet Rehabilitation (Reha) die Wiedereingliederung in den (Arbeits-) Alltag oder das berufliche Leben. Das bedeutet, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, sollen wieder in die Lage versetzt werden, am Erwerbsleben teilnehmen zu können.

Durch Reha-Maßnahmen wird versucht, Menschen wieder in den beruflichen Arbeitsalltag zu integrieren. Dies kann z.B. durch Weiterbildungen, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, spezielle Integrationsmaßnahmen etc. geschehen. Man spricht dabei dann von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Im Rahmen des Casemanagements können erwerbsfähige Hilfebedürftige,

  • die Leistungen nach den SGB II beziehen und
  • aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können,

prüfen lassen, ob die Wiedereingliederung in das berufliche Leben durch eine Reha-Maßnahme möglich sein könnte.

Im Anschluss daran prüfen z.B. das Gesundheitsamt, der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit die Notwendigkeit einer beruflichen Rehabilitation. Die Unterstützung durch den Casemanager kann dabei bereits beim Stellen eines Rehabilitations-Antrages oder der Ermittlung eines Kostenträgers beginnen.

Wird die Notwendigkeit einer beruflichen Reha festgestellt, findet im Casemanagement der Sozialagentur eine intensive Begleitung des Rehabilitationsverfahrens durch spezielle Ansprechpartner statt. Es werden gemeinsam neue Perspektiven entwickelt und ggfl. Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben vereinbart und veranlasst. Die Casemanager begleiten die Maßnahmen in enger Kooperation mit dem jeweils durchführenden Maßnahmeträger. Darüber hinaus stehen die Casemanager im engen Kontakt zum Rehabilitationsteam der Arbeitsagentur, dem Rentenversicherungsträger (DRV) und weiteren Kooperationspartnern. Vorrangiges Ziel dieser Zusammenarbeit ist dabei die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

 

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Stand: 12.10.2010

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