Reisegewerbekarte
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Wie Sie diese erhalten und was zu beachten ist, entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen.
Gesetzliche Grundlage der Reisegewerbekarte ist § 55 der Gewerbeordnung. Nach dieser Vorschrift betreibt derjenige ein Reisegewerbe, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben
- Waren an- oder verkauft, Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen dafür entgegennimmt oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Erläuterungen:
Das Reisegewerbe ist anders als im stehenden Gewerbe grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es keine feste Betriebsstätte gibt. Diese Genehmigung wird durch die Erteilung einer Reisegewerbekarte ausgesprochen. Zuvor ist die Behörde verpflichtet, Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu überprüfen. Hierzu legen Sie bitte Ihrer Behörde die benötigten Unterlagen vor.
Sie können diesen Antrag nur dann hier stellen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (in der Regel Hauptwohnsitz) in Mülheim an der Ruhr haben.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
- Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen beim Bürgeramt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Bürgeramt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
Gebühren:
Bei der Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 50,00 EUR und 500,00 EUR betragen kann.
Hinweise:
Die Bearbeitung des Antrages ist nur dann möglich, wenn alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Unter Umständen sind noch weitere Genehmigungen für die Ausübung eines Gewerbes erforderlich.
Gerne informiert Sie das Ordnungsamt über weitere Details zur Reisegewerbekarte.
Weitere Informationen finden Sie unter: Gewerbean-, ab- und -ummeldungen.
Kontakt
Stand: 16.08.2010






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