Reisendenlisten für Klassenfahrten

Reisendenlisten für Klassenfahrten. Für Schüler, die nicht Mitglied eines EU-Staates sind.Für die Teilnahme von ausländischen Schülern an Klassenfahrten ins europäische Ausland hat der Rat der Europäischen Union zur Erleichterung der Einreise die Reisendenliste eingeführt.
Schüler, die nicht Mitglied eines EU-Staates sind, benötigen in der Regel für die Einreise in das Zielland ein Visum. Dieses wird für die Schülerfahrten durch die "Liste der Reisenden" ersetzt. In diese Liste werden die Schüler mit Lichtbild eingetragen; dadurch wird eine problemlose Einreise in alle Schengen-Staaten ermöglicht.

Die Reisendenliste gilt nicht für die Einreise in alle EU-Staaten. Erkundigen Sie sich bitte bei den jeweiligen Vertretungen der EU-Staaten, die nicht dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, über die Einreisebestimmungen.

Der Antrag kann formlos von der Schule gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der Schüler
  • Zeitraum und Ziel der Reise
  • Anschrift der Schule und Namen der begleitenden Lehrer

Außerdem ist von jedem Schüler ein Foto einzureichen.

Die Verwaltungsgebühr beträgt pro Schüler 2,50 Euro.

Für volljährige Schüler beträgt die Gebühr 5,- Euro.

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Stand: 23.02.2012

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