Reiten

Die Regelungen für das Reiten in der freien Landschaft und im Walde finden sich im Landschaftsgesetz in den §§ 50 ff.

In § 51 Abs. 1 heißt es:

»Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen.«

Reitplaketten sind Aufkleber (ähnlich TÜV-Plaketten), die jährlich erneuert werden müssen. Diese klebt man auf eine persönliche Erkennungstafel (ähnlich Nummernschild, z.B. MH - 2345), beides zusammen ergibt das im Gesetz genannte »gültige Kennzeichen«.

Die Reitabgabe wird im Rahmen der Bestellung der jährlichen Aufkleber erhoben. Die Reitabgabe beläuft sich auf Euro 38,40 pro Jahr und Kennzeichen (bei der Erstausgabe) resp. auf Euro 30,40 pro Jahr und Kennzeichen in jedem Folgejahr. Die Abgabe ist für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen zweckgebunden und fließt der höheren Landschaftsbehörde (Bezirksregierung) zu.

Die Anlage und Unterhaltung der Reitwege erfolgt durch den Kreisverband der Pferdesportvereine Mülheim an der Ruhr e.V.

Sofern entsprechende Gelder benötigt werden, beantragt der Kreisverband diese über die Untere Landschaftsbehörde bei der zuständigen Bezirksregierung. Sie werden dann in Form von Zuwendungen aus den vereinnahmten Reitabgaben zur Verfügung gestellt.

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Stand: 02.12.2011

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