Archiv-Beitrag vom 18.10.2013Renaturierung des Alpenbachs in Mintard

Archiv-Beitrag vom 18.10.2013Renaturierung des Alpenbachs in Mintard

An der August-Thyssen-Straße in Mintard ist neue Wohnbebauung entstanden. Der Bebauungsplan für das Baugebiet sieht als Ausgleichsmaßnahme die naturnahe Umgestaltung des Alpenbachs an der Ostseite des Baugebietes vor.

Derzeit verläuft der Alpenbach in diesem Abschnitt geradlinig am Fuße der Böschung - eingeengt zwischen Baugebiet und Kleingärten. Unmittelbar entlang der Uferkante verläuft ein Trampelpfad, der die Gärten erschließt. Abgesehen von einzelnen standortgerechten Gehölzen sind kaum naturnahe Strukturen in Gewässer und Umfeld vorhanden. Charakteristische Auenstrukturen des Niederungsgewässers fehlen, Entwicklungsmöglichkeiten sind unterbunden.

Um dem Alpenbach eigene naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und stärker mit der Aue zu verbinden, konnte zusammen mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Laurentius als Eigentümer, mit den Nutzern der Kleingärten sowie dem Bauträger RSE-Bau GmbH eine Lösung gefunden werden. "Dieses Projekt ist ein Paradebeispiel für die Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme, denn nicht nur die Natur, sondern alle Beteiligten profitieren davon - direkt vor Ort", sagt Umweltdezernent Peter Vermeulen und freut sich über diese Win-Win-Situation.

Renaturierung des Alpenbachs in Mintard. 18.10.2013 Foto: Walter Schernstein

Von links: Gerald Angstmann, Umweltdezernent Peter Vermeulen und Gabriele Wegner vom Umweltamt. (Foto: Walter Schernstein)

Dem Bach wird ein 15 Meter breiter Entwicklungskorridor zur Verfügung gestellt. Innerhalb des Entwicklungskorridors wird ein neuer verzweigter Gewässerlauf initiiert und anschließend der eigendynamischen Entwicklung überlassen. Vorhandene standortgerechte Gehölze sollen erhalten werden, darüber hinaus wird auch bei der Vegetation auf freie Entwicklung gesetzt. In den ersten Jahren werden so krautige Pflanzengesellschaften dominieren, langfristig wird sich aber ein Gehölzbestand mit Weiden, Eschen und Erlen durchsetzen. Eingegriffen wird nur, wenn zu Beispiel fremdländische Arten Überhand gewinnen.
Dieses Vorgehen, Strukturen nur zu initiieren und darüber hinaus der natürlichen Dynamik freien Lauf zu lassen, entspricht der aktuellen Richtlinie, die für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW (‚Blaue Richtlinie’) anzuwenden ist.

Die Planung ermöglicht auf hydraulischer Seite, dass das auf den versiegelten Flächen anfallende Regenwasser der neue Bebauung an der August-Thyssen-Straße in den Alpenbach geleitet werden kann und die Abwasserkanalisation nicht zusätzlich belastet.

Seit Anfang des Monats räumen die Kleingärtner ihre Parzellen innerhalb des Entwicklungskorridors. Als Ersatz bekommen sie rückseitig von dem Ackerland neue Fläche zugeschlagen. Die Gartenhäuser befinden sich außerhalb des Korridors und können erhalten bleiben. Nach dem Entfernen von Zäunen und sonstigen Elementen einschließlich ihrer Fundamente werden nicht standortgerechte Gehölze wie Koniferen gerodet. Im Anschluss werden einzelne Gehölze, insbesondere im Bereich der Böschung nachgepflanzt und der neue Gewässerlauf initiiert.

Das Abräumen der Fläche erfolgt durch die Nutzer und den Bauträger des neuen Wohngebietes. Die Entfernung von Gehölzen und die Anlage des neuen Gewässers übernimmt der für die Unterhaltung des Gewässers zuständige Bergisch-Rheinische Wasserverband in Abstimmung mit der Stadt Mülheim.

Die Renaturierung des Alpenbachabschnittes ist ein weiterer kleiner Baustein auf dem Weg zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die einen guten ökologischen Zustand aller Gewässer fordert.

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Stand: 21.10.2013

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