Richtlinien zur Vergabe des Förderpreises für ein gedeihliches Miteinander

Richtlinien zur Vergabe des Förderpreises für ein gedeihliches Miteinander

Integrationsrat. Der Integrationsrat der Stadt Mülheim an der Ruhr verleiht Alfred Beyer den Förderpreis für ein gedeihliches Miteinander und gegenseitige Integration für das Jahr 2017. (v.l.) Oberbürgermeister Ulrich Scholten, Alfred Beyer, Vorsitzender des Vereins Verein für Bewegungsförderung und Gesundheitssport Mülheim an der Ruhr e. V. (VBGS) und Emine Arslan, Vorsitzende des Integrationsrates bei der Vorstellung des Preisträgers. Rathaus. 25.10.2017 Foto: Walter Schernstein - Walter Schernstein

Ziel und Zweck

Ziel der Preisvergabe ist die Förderung eines gedeihlichen Miteinanders und der gegenseitigen Integration.

Mit dem Förderpreis soll:

  • die Bedeutung der Integration dokumentiert werden,
  • das Bemühen um ein gleichberechtigtes und friedliches Miteinander in der Gesellschaft entsprechend gewürdigt werden,
  • ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass durch gegenseitige Akzeptanz und Toleranz die kulturelle Vielfalt als Bereicherung empfunden werden kann.

Auswahlkriterien und Preisübergabe

Vorschläge für potentielle Preisträger*innen sind von Mülheimer Einwohner*innen, Verbänden, Vereinen oder sonstigen Einrichtungen im zweiten Halbjahr des Jahres in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle des Integrationsrates zu richten.

Der Integrationsrat bestimmt sodann eine*n Preisträger*in.

Die Preisübergabe erfolgt durch den Oberbürgermeister und die Vorsitzende des Integrationsrates.
Übergabeort ist die sogenannte Rathausbücherei im Historischen Rathaus, ein sehr repräsentativer Raum der auch für andere Feierleichkeiten dieser Art genutzt wird.

Zeitpunkt der Verleihung

Die Preisverleihung wird jedes Jahr durch den Integrationsrat - in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle - im zweiten Halbjahr des Jahres organisiert.

Form und Höhe des Preises

Als Zeichen der Anerkennung wird eine Urkunde, unterschrieben vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Integrationsrates, ausgehändigt.
Die Höhe des Geldbetrages betrug im vergangenen Jahr 500,- Euro.

Inkrafttreten

Die Richtlinien können bei Bedarf durch den Integrationsrat mit einfacher Mehrheit geändert oder ergänzt werden.

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Stand: 24.01.2022

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