Rote Kennzeichen für Händler (Dauerkennzeichen)
Wenn Sie Kfz-Händler sind, können Sie beim Bürgeramt rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen um mit Kraftfahrzeugen Probe- oder Überführungsfahrten durchzuführen.
Voraussetzungen sind, dass Sie in Mülheim an der Ruhr ein Gewerbe angemeldet haben und keine Bedenken hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit bestehen. Das Bürgeramt fordert dazu einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg an und stellt eine Anfrage bei der Polizei, ob dort Erkenntnisse gegen Sie vorliegen.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Inhabers des Gewerbes
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen
- Versicherungsbestätigung speziell für rote Kennzeichen in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
- ein polizeiliches Führungszeugnis, das beim Bürgeramt beantragt werden kann
- wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können
Beachten Sie bitte auch die zusätzlichen Informationen zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links. - Halten Sie eine Bankverbindung eines inländischen Girokontos bereit. Sie wird für die obligatorische Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer benötigt.
Gebühren
- 205,- Euro
- 15,- Euro pro Ausstellung eines Fahrzeugscheinheftes
- 13,- Euro Beantragung des Führungszeugnisses
Fremdkosten:
- etwa 15,- Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 11.05.2012














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