Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer

Wenn Sie ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen, die vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden sind (sogenannte Oldtimer), können Sie beim Bürgeramt rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.

Voraussetzungen sind, dass Sie:

  • in Mülheim an der Ruhr wohnen oder
  • hier ein Gewerbe angemeldet haben 
  • und keine Bedenken hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit bestehen (das Bürgeramt fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg an und stellt eine Anfrage bei der Polizei, ob dort Erkenntnisse gegen Sie vorliegen).

Die roten Kennzeichen dürfen verwendet werden für:

  • Probe- und Überführungsfahrten
  • für Fahrten anlässlich der Teilnahme an Veteranenveranstaltungen und
  • für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und der Wartung
Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Personalausweise (im Original) aller Geschäftsführer oder Prokuristen
  • Liste der Oldtimerfahrzeuge inklusive technischer Daten und vorhandene Fahrzeugpapiere
  • "Oldtimergutachten" gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
  • Versicherungsnachweis in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, welches auch beim Bürgeramt beantragt werden kann beziehungsweise der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes
  • wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter eine bestimmte, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original; Ihr Vertreter muss sich auch selbst ausweisen können.

Beachten Sie bitte auch die zusätzlichen Informationen zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.

Gebühren

Gebühren

  • 150,- Euro
  •   15,- Euro pro Fahrzeugscheinheft
  •   13,- Euro Beantragung des Führungszeugnisses

zuzüglich für die Stilllegung des Fahrzeuges:

  •    5,60 Euro (bei Mülheimer Kennzeichen)
  •  10,70 Euro (bei auswärtigen Fahrzeugen)

Fremdkosten:

  • etwa 15,- Euro pro Schild beim Schildermacher Ihrer Wahl
Kontakt

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Stand: 11.05.2012

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