Ruhrgebietsparkausweis für Handwerksbetriebe
Ruhrgebietsparkausweise gelten in den Städten
Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, im Ennepe- Ruhr-Kreis mit den Stadtgebieten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten und den Kreisen Recklinghausen mit den Stadtgebieten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop, Unna mit den Stadt- und Gemeindegebieten Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne und Soest mit den Stadt- und Gemeindegebieten Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede/Ruhr.
Sie berechtigen zum Parken in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung, in eingeschränkten Haltverbotszonen, in Zonenhaltverboten, in Bewohnerparkzonen sowie zum Teil in Fußgängerzonen.
Berechtigt sind bestimmte Handwerksbetriebe, die in die Anlagen A und B zur Handwerksordnung eingetragen sind für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge.
In den vorgenannten Verbotsbereichen wird das Parken während der Reparatur-
und Montagearbeiten erlaubt. Die Genehmigungen gelten nicht für das Parken am Betriebssitz.
Ein informativer Flyer ist hier verfügbar.
Unterlagen
Ein Antragsformular, dem auch die erforderlichen Nachweise entnommen werden können, können sie hier auf Ihren PC herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt dem Ordnungsamt, auch als Telefax unter: 0208 / 455-3293 zusenden.
Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens
14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.
Gebühren
150,- Euro für ein Jahr pro Fahrzeug inklusive eines Ersatzfahrzeuges.
Kontakt
Stand: 11.01.2012













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