Rund ums Baugenehmigungsverfahren

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Ein Bauvorhaben - was können wir für Sie tun?
Alle wichtige Informationen zusammengestellt

Ob nun private oder gewerbliche Vorhaben geplant sind - wenn es ums Bauen oder Nutzungsänderungen geht, gibt es eine Reihe von bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten. Städtische Fachleute stehen Ihnen dabei mit Informationen und Hilfe zu Verfügung.

Ihr erster Ansprechpartner für die Bauberatung und Erteilung von Auskünften vor der Einreichung von Bauanträgen und Voranfragen ist das Team im ServiceCenterBauen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung der von Ihnen geplanten Maßnahme umfasst auch die frühzeitige Beteiligung anderer Behörden und Dienstellen - wie dem Umweltamt bei Altlastenverdacht - und schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung dieser rechtlichen Aspekte ab. Bei Bauvoranfragen wird in diesem Team ein abschließender Bescheid erteilt.

Wird eine weitere Bearbeitung notwendig, erfolgt danach im Team Allgemeine Verfahren oder im Team Besondere Verfahren eine Überprüfung Ihres Antrages auf Übereinstimmung mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Das Ergebnis der Stellungnahmen anderer Behörden und Dienststellen - wie Arbeitsschutz, Umweltbelange etc. wird nach Eingang eingearbeitet und dann abschließend über Ihren Antrag entschieden.

Bei genehmigten baulichen Anlagen begleitet Sie der jeweils zuständige Sachbearbeiter auch während der Bauausführung. Die Durchführung vorgeschriebener Baustellenüberwachung und Bauabnahmen sollen Ihrer Sicherheit und der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften gleichermaßen dienen.
Darüber hinaus bietet Ihnen das Team Verwaltung fachliche Hilfestellung für alle Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Schornsteinfeger, der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen oder für Fragen, die Ihre Heizungsanlagen betreffen. Hier werden auch die Genehmigungsverfahren für die Teilung von Grundstücken und das Baulastenverzeichnis als Nachweis öffentlichrechtlicher Belastungen von Grundstücken ermittelt.

Sollten Sie mit einer bauaufsichtlichen Entscheidung nicht einverstanden sein und das Rechtsmittel der Klage hiergegen einlegen, werden Sie auch in diesem Verfahren durch die Mitarbeiter des Teams begleitet, die ebenso für Bußgeldverfahren bei baurechtlichen Verstößen zuständig sind.

Die genauen Abgrenzungen für die Stadtbereiche entnehmen Sie bitte dem Gesamtstadtplan im Kontext. Weitere nützliche Informationen finden Sie in den untenstehenden Links.

Wenn Sie mehr über die einzelnen Paragraphen der Bauordnung Nordrhein-Westfalen wissen wollen, empfehlen wir Ihnen ein Klick auf diese Seite - Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: http://www.aknw.de.

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Stand: 14.12.2011

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