Runder Tisch gegen häusliche Gewalt

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Im Juni des Jahres 2003 hat die Gleichstellungsstelle in Mülheim an der Ruhr zur Gründung des "Runden Tisches gegen häusliche Gewalt" aufgerufen. Seitdem treffen sich dort regelmäßig viele Institutionen und Einrichtungen aus Mülheim an der Ruhr. Vertreten sind die Polizei, zwei Rechtsanwältinnen, das Frauenhaus, die Beratungsstellen, der Weisse Ring, politisch Verantwortliche und verschiedene Ämter der Stadtverwaltung, z.B. das Sozialamt oder das Gesundheitsamt.

Die Zielsetzungen des Runden Tisches sind:

  • Verbesserung der Lebensqualität Betroffener
  • wirksame Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Austausch und Vernetzung
  • Entwicklung neuer Handlungsansätze

Schutz vor Gewalt

Gewalt gegen Frauen, bis dahin ein Tabu-Thema, wurde erstmals thematisiert durch
die Neue Frauenbewegung Anfang der 70er-Jahre. Kleine Frauenhäuser entstanden zunächst auf eigene Initiative von Frauen. Die Behörden reagierten weitgehend mit Unglauben und Abwehr gegenüber dem Thema Gewalt gegen Frauen in der Familie.

  • 1976: Das erste von der Bundesregierung und dem Senat geförderte Frauenhaus entsteht in Berlin.
  • 2002: Heute existieren über 450 Frauenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland.
  • 1. Januar 2002: Das neue Gewaltschutzgesetz tritt nach mehrjähriger Diskussion in Kraft. Das Opfer erhält einen rechtlichen Anspruch auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung; der Täter kann aus der Wohnung verwiesen werden. Das Gericht kann ihm unter anderem ein Betretungsverbot auferlegen. Eine neue Ermächtigungsgrundlage ermöglicht es der Polizei, in Fällen häuslicher Gewalt, neben einer Wohnungsverweisung ein Rückkehrverbot für maximal 20 Tage zu verhängen. So hat die gefährdete Person die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, sich beraten zu lassen und ggf. weiteren Rechtsschutz nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken.

Ein besonderer Fall von Gewalt ist die Vergewaltigung in der Ehe.

  • Bis 1997 § 177 StGB: Nur die außereheliche Vergewaltigung ist strafbar.
  • 1983: Zwei Gesetzentwürfe werden im Deutschen Bundestag eingebracht dahingehend, das Wort "außerehelich" zu streichen und jede Vergewaltigung zu bestrafen.
  • 1997 § 177 StGB: Jede Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung ist strafbar, auch die in der Ehe.
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Stand: 21.11.2011

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