Schiedsamt - Schiedsfrauen und Schiedsmänner
Die Institution der Schiedspersonen geht, insbesondere in NRW, bis auf das Jahr 1826 zurück. In vielen Streitfällen ist die obligatorische Streitschlichtung durch Güte- und Schlichtungsstellen vorgeschrieben. Das Schiedsamt ist eine solche Stelle.
Die Schiedsperson hilft den BürgerInnen sowohl in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten als auch in bestimmten Strafsachen, einen Konflikt ohne Anrufung der Gerichte beizulegen. Für viele Fälle bedeutet es daher, dass zuerst durch die streitenden Parteien bei der für sie zuständigen Schiedsperson ein Antrag auf Schlichtung gestellt werden muss. Hier wird dann in nichtöffentlicher Verhandlung, in ruhiger, sachlicher Atmosphäre versucht, eine Einigung unter den Streitenden zu erzielen. Diese Einigung wird von der Schiedsperson schriftlich dokumentiert und ist für die Beteiligten bindend, ähnlich wie ein gerichtliches Urteil.
Wenn keine Einigung erzielt werden sollte, wird von der Schiedsperson eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausgestellt. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung kann dann Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden.
Die Schiedsperson Ihres Bezirkes hilft Ihnen zum Beispiel bei:
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Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
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Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre
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Hausfriedensbruch
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Beleidigung
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Verletzung des Briefgeheimnisses
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Bedrohung
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Sachbeschädigung
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Leichter und fahrlässiger Körperverletzung
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Rechtlichen Problemen im Gleichstellungsgesetz
- Auch in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, bei denen das obligatorische außergerichtliche Verfahren nicht vorgeschrieben ist
- Überall dort, wo ein Kompromiss zwischen den streitenden Parteien möglich ist
Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Im Rechtsamt findet die Betreuung und fachliche Begleitung der Schiedspersonen statt; es übernimmt die Sachkosten und versorgt die Schiedspersonen mit dem erforderlichen Material, wie: Dienststempel, Amtsschild, notwendigen Vordrucken und ähnlichem.
Die notwendigen Lehrgangskosten werden ebenfalls übernommen.
Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine Sprechzimmervergütung von zurzeit monatlich 40,- Euro vergütet. Die Auslagen werden erstattet.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie soll das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht über 70 Jahre alt sein.
Der Wohnsitz muss im jeweiligen Stadtbezirk sein.
Die Schiedsperson wird bei entsprechender Eignung für die Dauer von fünf Jahren vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr gewählt.
Das Mülheimer Stadtgebiet ist in zehn Schiedsamtsbezirke eingeteilt.
Die jeweilige Schiedsperson wird von der zuständigen Bezirksvertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Leiter des Amtsgerichtes Mülheim an der Ruhr bestätigt, vereidigt und verpflichtet die Schiedsperson und über die Dienstaufsicht insgesamt aus.
Nach Ablauf dieser Periode können sie sich entweder zur Wiederwahl stellen oder das Amt aufgeben.
Im Amtsgerichtsbezirk Mülheim an der Ruhr sind zurzeit folgende Schiedspersonen tätig:
Bezirk 1 (Altstadt I - Stadtmitte mit Holthausen und Menden)
Bezirk 2 (Altstadt II - West)
Bezirk 3 (Altstadt I - Ost mit Rumbachtal und Raadt)
Bezirk 4 (Heißen)
Bezirk 5 (Altstadt II - Ost mit Winkhausen)
Bezirk 6 (Dümpten)
Bezirk 7 (Styrum)
Bezirk 8 (Speldorf)
Bezirk 9 (Broich)
Bezirk 10 (Saarn)
Zuständigkeiten nach Straßenverzeichnis von A - Z
Bezirk 1 (Altstadt I - Stadtmitte mit Holthausen und Menden)
Joachim Bendixen
Mendener Straße 23
45470 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 375121
Vertreter: Bezirk 2
Bezirk 2 (Altstadt II - West)
Manfred Müller
Engelbertusstraße 14
45473 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 474564
Vertreter: Bezirk 1
Bezirk 3 (Altstadt I - Ost mit Rumbachtal und Raadt)
Hartmut Kirschner
Eduardstraße 2
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 381167
E-Mail: Kirschner-1@t-online.de
Vertreter: Bezirk 4
Bezirk 4 (Heißen)
Heinrich-Peter Pickert
Gneisenaustraße 88
45472 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 495942
Vertreter: Bezirk 3
Bezirk 5 (Altstadt II - Ost mit Winkhausen)
zurzeit nicht besetzt
Vertreter: Bezirk 4
Bezirk 6 (Dümpten)
zurzeit nicht besetzt
Vertreter: Bezirk 2
Bezirk 7 (Styrum)
Knut Binnewerg
Blumenstraße 1 a
45476 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 402257
Vertreter: Bezirk 8
Bezirk 8 (Speldorf)
Uwe Schmidt
Schemelsbruch 22
45478 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 51305
Vertreter: Bezirk 7
Bezirk 9 (Broich)
Anke Duddek
Königstraße 18
45479 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 4125259
Vertreter: Bezirk 10
Bezirk 10 (Saarn)
Heinz-Dieter Zeitnitz
Nachbarsweg 128
45481 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 485853
Fax: 0208 / 485853
Mobil: 0172 / 2124858
E-Mail: zeitnitzdieter@aol.com
Vertreter: Bezirk 9
Anmerkung:
Über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen informiert auch:
BDS Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Postfach 10 04 52
44704 Bochum
Internet: www.schiedsamt.de
Direktor des Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Georgstraße 13
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: poststelle@ag-muelheim.nrw.de
www.ag-muelheim.nrw.de
Es besteht die Möglichkeit beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Artikel "Sich vertragen ist besser als klagen" als PDF-Datei runterzuladen.
Welche Schiedsperson für Ihren Bezirk zuständig ist, erfahren Sie hier:
Kontakt
- Bezirk 1 (Altstadt I - Stadtmitte mit Holthausen und Menden) - Joachim Bendixen
- Bezirk 10 (Saarn) - Heinz-Dieter Zeitnitz
- Bezirk 2 (Altstadt II - West) - Manfred Müller
- Bezirk 3 (Altstadt I - Ost mit Rumbachtal und Raadt) - Hartmut Kirschner
- Bezirk 4 (Heißen) - Heinrich-Peter Pickert
- Bezirk 5 (Altstadt II - Ost mit Winkhausen)
- Bezirk 6 (Dümpten)













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