Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
Tiere, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, sind vor und nach der Schlachtung amtlich zu untersuchen. Hierzu zählen vor allem Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Einhufer und Gehegewild.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird von den zuständigen amtlichen Tierärzten und amtlichen Fachassistenten durchgeführt.
Für Wildschweine, Hausschweine, Einhufer und Dachse ist zusätzlich eine Untersuchung auf Trichinen durchzuführen.
Einem Jäger kann auf Antrag eine Übertragung der Befugnis zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen erteilt werden.
Die Schlachtung muss in einer amtlich registrierten oder zugelassenen Schlachtstätte erfolgen.
Ausgenommen davon ist die Schlachtung von Tieren, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll. Auch für diese sogenannte Hausschlachtung ist eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgeschrieben.
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Stand: 17.05.2011






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