Schriftliche Stellungnahme zu Gutachten - Altlasten / Bodenverunreinigungen

Schriftliche Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde zu Gutachten privatrechtlicher Auftraggeber außerhalb von Baugenehmigungsverfahren zur Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben hinsichtlich Altlasten/schädlichen Bodenverunreinigungen.

Ein Antragsformular können Sie unten unter dem Kontext herunterladen.

Gebühren

Gebühren

Die schriftliche Gutachtenstellungnahme ist gemäß § 4 Absatz 1 UIG (Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung) und § 5 Absatz 1 UIG NRW (Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vom
29. März 2007) kostenpflichtig.

Die Gebühren sind nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand kalkuliert und können je nach Arbeitsaufwand bis 500,- Euro erhoben werden (AVerwGebO,NW vom
3. Juli 2001, Stand 4. Mai 2010; Tarifstelle 15c.1.1.3). 

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Stand: 25.01.2012

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