Schriftliche Stellungnahme zu Gutachten - Altlasten / Bodenverunreinigungen
Schriftliche Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde zu Gutachten privatrechtlicher Auftraggeber außerhalb von Baugenehmigungsverfahren zur Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben hinsichtlich Altlasten/schädlichen Bodenverunreinigungen.
Ein Antragsformular können Sie unten unter dem Kontext herunterladen.
Gebühren
Die schriftliche Gutachtenstellungnahme ist gemäß § 4 Abs. 1 UIG (Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung) und § 5 Abs. 1 UIG NRW (Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007) kostenpflichtig.
Die Gebühren sind nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand kalkuliert und können je nach Arbeitsaufwand bis 500,00 Euro erhoben werden (AVerwGebO,NW vom 3. Juli 2001, Stand 10. Juni 2008; Tarifstelle 15c.1.1.3).
Kontakt
Kontext
Stand: 04.11.2009








