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Schülerbeförderung
Für Schüler werden - soweit die Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW erfüllt sind - die notwendigen Schülerfahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Schulort zum Teil übernommen.
In der Regel wird eine Schülerfahrkarte, das sogenannte "Schoko-Ticket", teilfinanziert. Der Leistungsumfang ist bei der Mülheimer Verkehrsgesellschaft mbH - MVG zu erfahren.
Anträge, denen ein Merkblatt beigefügt ist, erhalten Sie in den Sekretariaten der Mülheimer Schulen oder beim Amt für Kinder, Jugend und Schule.
Nähere Informationen werden Ihnen gerne persönlich erteilt oder können unter Schulministerium.nrw.de (Informationen für Eltern- Schülerfahrkosten) abgerufen werden.
Kontakt
Stand: 24.11.2011











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