Schuleingangsuntersuchung

Die Entscheidung über die Schulfähigkeit Ihres Kindes trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule, die Ihr Kind später besuchen soll.

Vor der Einschulung ist für alle Kinder eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung bildet einen wesentlichen Aspekt bei der Beurteilung der Schulfähigkeit. Die Zusammenarbeit auch mit anderen vorschulischen Einrichtungen ergänzt die Untersuchung beim Gesundheitsamt.

Die Eltern erhalten eine schriftliche Einladung für den Untersuchungstermin.

In den Räumen des Gesundheitsamtes findet dann die schulärztliche Untersuchung statt, die sich auf folgende Schwerpunkte konzentriert:

  • Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte
  • Seh- und Hörtest 
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes nach anerkannten kindgemäßen Testverfahren
  • Überprüfung der SprachentwicklungKörperliche Untersuchung

Die Eltern werden bei Bedarf zu allen gesundheitlichen Fragen beraten und auf evtl. erforderliche Hilfsangebote aufmerksam gemacht; ein Angebot, das Ihrem Kind einen guten Start ins Schulleben ermöglichen soll. Die Schuleingangsuntersuchungen sind ein Teil des breiten Angebots des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes. Informationen zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst finden Sie in den untenstehenden Links.

Die Verpflichtung zu dieser schulärztlichen Untersuchung ist im Schulverwaltungsgesetz (§ 29 Abs.2) und in der Allgemeinen Schulordnung (§§ 42, 43) geregelt.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur schulärztlichen Untersuchung mit:

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfbuch
  • ausgefüllter Anamnesebogen
  • Einladungsschreiben

 

Kontakt

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Stand: 14.12.2011

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