Schweißen

Arbeiten mit Schweißgeräten

Gibt es Regelungen die das private "Basteln" (z.B. Schweißen) betreffen?

Arbeiten mit Schweißgeräten. Regelungen für das private Basteln.Gegen das Basteln jeglicher Art, auch im Keller oder auf dem Dachboden, ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange die Bastelarbeiten privat sind und an sich solche bleiben und der Bastler sich an bestehende Richtlinien, Sicherheitsbestimmungen und Gebrauchsanweisungen hält.

Sollten diese Arbeiten über den Rahmen des Bastelns hinausgehen (z.B. gewerbsmäßige Arbeiten), so kann eine Nutzungsänderung der Räume vorliegen, die der Genehmigung bedürfen. Hierfür ist das Bauordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr zuständig. Für Fragen bezüglich der Verarbeitung bzw. dem Umgang mit gefährlichen Stoffen ist die Behörde für Umwelt und Gesundheit BUG zuständig.

Der Vermieter kann besondere Formen des Bastelns (z.B. Schweißen, Polyester-verarbeitung) untersagen oder entsprechende Regelungen im Mietvertrag festlegen.

Bei jeglichen Arbeiten mit feuergefährlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffen gilt folgender Grundsatz: ausreichende Lüftung, keine Zündquellen!

Beschwerden über Belästigungen aufgrund der Bastelarbeiten sind privatrechtlicher Natur. Hier sollte insbesondere der Vermieter konsultiert werden.

 

Hinweis:

Informationen zu diesem Thema geben auch die Merkblätter der Verbandes der Schadenversicherer (VdS)

  • VdS 2008; Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten
  • VdS 2047; Feuerarbeiten
  • VdS 2000; Brandschutz im Betrieb
  • VdS 3000; Schadenverhütung in Wohngebäuden (Brandschutz im privaten Bereich)


Anschrift:
Verlag VdS Schadenverhütung
Amsterdamer Straße 174
50735 Köln

www.vds.de 

 

Kontakt


Stand: 29.11.2011

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