Leitlinie und Checkliste
Für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude
Stand: Januar 2010
Checkliste Januar 2010
2
Impressum:
Herausgeberin: Erarbeitet durch:
Stadt Mülheim an der Ruhr Felicitas Bütefür Frank Peter Buchwald Jürgen Kinter Norbert Schneider Alfred Beyer Dirk Beckord Behindertenkoordinatorin am Gesundheitsamt ImmobilienService ImmobilienService ImmobilienService 1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen (AGB) Zentrale Dienste
Layout
2
Checkliste Januar 2010
3
A. B.
Absicht / Zielrichtung (BGG NRW) .............................................................................. 5 Gesetzliche Grundlage in NRW / BauO NRW.............................................................. 7 Checkliste für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude........................... 9
C. C1 C2 C3 C4 D. D1 D2 D3 E. E1 F. F1 F2 G. G1 G2 G3 G4 G5 G6 G7 G8 G9 G 10
Gebäudeanforderungen bei Neubauten .................................................................... 10 Insbes. Schulen und Verwaltungsgebäude, bzw. gleichzusetzende Gebäude .............. 10 Turnhallen, bzw. gleichzusetzende Gebäude................................................................ 10 Versammlungsstätten, bzw. gleichzusetzende Gebäude .............................................. 10 Kindertagesstätten, bzw. gleichzusetzende Gebäude................................................... 10 Gebäudeanforderungen bei Sanierungen / Umbauten / Generalinstandsetzungen von Altbauten............................................................................... 11 Altbauten und Generalinstandsetzungen, bzw. gleichzusetzende Gebäude ................. 11 Altbauten und Erweiterungsbauten, bzw. gleichzusetzende Gebäude .......................... 11 Erweiterungsbau angefügt an Altbau, bzw. gleichzusetzende Gebäude ....................... 11 Nichteinhaltung/Abweichungen der Barrierefreiheit/Dokumentation ..................... 13 Dokumentierte Prüfung ................................................................................................. 13 Zusätzliche Beteiligte am Verfahren.......................................................................... 13 Vorlage in Gremien der Stadt Mülheim an der Ruhr...................................................... 13 Behindertenkoordination der Stadt Mülheim an der Ruhr und AGB .............................. 13 Grundsätze der Planung (sensorisch, visuell, taktil) ............................................... 14 Allgemeine Anforderungen (Erfüllung des zwei Sinne Prinzips) .................................... 14 Sensorische Anforderungen ......................................................................................... 14 Akustisches (Auditive) Informationssysteme ................................................................. 15 Visuelle Orientierungshilfen .......................................................................................... 15 Optische Informationen mit Warnfunktion wie z. B.: Notausgänge, Rettungswege etc. . 15 Optische Informationen mit Entscheidungsfunktion wie z. B. Fahrpläne ....................... 16 Optische Informationen mit Leitfunktion wie z. B.: Wegkennzeichnungen..................... 16 Taktile Orientierungshilfen ............................................................................................ 17 Drahtlose Sprachübertragungssysteme für Schwerhörige ............................................ 17 Ausrüstung der Informationsstellen zur Kommunikation mit Schwerhörigen und Ertaubten...................................................................................................................... 17 Checklisten / Bauliche Anforderungen zur praktischen Überprüfung der Barrierefreiheit ............................................................................................................ 18 An und in Gebäuden..................................................................................................... 18 Parkplätze..................................................................................................................... 20 Informations- und Orientierungssysteme ...................................................................... 21 Rampen........................................................................................................................ 23 Türen ............................................................................................................................ 24 Aufzüge ........................................................................................................................ 26 Treppen ........................................................................................................................ 29 Versammlungs- und Besprechungsräume .................................................................... 30 3
H. H1 H2 H3 H4 H5 H6 H7 H8
Checkliste Januar 2010
4
H9 H 10 H 11 H 12 H 13 H 14 H 15 I. J.
Toiletten........................................................................................................................ 31 Umbau öffentlicher Toiletten ......................................................................................... 35 Duschen ....................................................................................................................... 37 Umkleidebereiche ......................................................................................................... 39 Mindestanforderung an Bedienungselemente und andere Ausstattungsmerkmale ....... 40 Zusätzliche Kriterien für Dienstleistungsbetriebe und gilt auch für Sportstätten etc....... 41 Küchen ......................................................................................................................... 42 Kontaktadressen......................................................................................................... 43 Gesetze und DIN-Normen........................................................................................... 44
4
Checkliste Januar 2010
5
Ba u e n fü r Al l e
A. Absicht / Zielrichtung (BGG NRW)
Barrieren und Hindernisse sind in unserem Alltag für viele Menschen in unterschiedlicher Weise erleb- und fühlbar. Für die Mutter mit Kinderwagen das Kleinkind, das gerade erst Treppensteigen lernt den sehbehinderten Mann, der verzweifelt nach einem für ihn lesbaren Hinweisschild sucht die Frau mit Leseschwäche, die vor dem Fahrscheinautomaten kapituliert den begeisterten Sportler - seit gestern mit Gipsbein unterwegs Herrn und Frau Schmidt, die nach ihrem Urlaub alle Hände voll Reisegepäck haben die blinde Person, die Orientierungshilfen benötigt, um sich in seiner Stadt zu bewegen Senioren, die nur noch mit einer Gehhilfe oder einem Rollator fortkommen den hörbehinderten Jungen, der beim Kinobesuch mit seinen Freunden nur wenig zu hören bekommt Herrn Meister, der durch sein Gelenkrheuma Schwierigkeiten hat, kleine Knöpfe zu drücken oder mit der Karte Geld abzuheben All diese Menschen haben aber eins gemeinsam: Sie möchten ein eigenständiges, möglichst "normales" Leben führen. Sie möchten ohne Hilfe in ihre Wohnung und in die von Freunden und Verwandten gelangen. Sie möchten einkaufen, Ämter- und Behördengänge erledigen, zur Ärztin oder zum Krankengymnasten gehen, durch die Stadt bummeln, ein Café besuchen, Urlaub machen, ohne Hindernisse überwinden zu müssen. Sie wünschen sich, ohne Hilfe das WC benutzen oder sich versorgen zu können. Sie möchten ins Kino gehen und ins Konzert, in den Jugendclub, auf den Kinderspielplatz und ins Schwimmbad. Damit das möglich ist, sind sie auf eine barrierefreie Umwelt angewiesen.
Der Begriff der Barrierefreiheit ist seit dem 01.05.2002 erstmalig in einem deutschen Gesetz definiert, nämlich im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): § 4 Barrierefreiheit (BGG NRW) Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen. Bei baulichen Anlagen sollten hier besonders Menschen mit Hörbehinderungen, Sehbehinderungen, Mobilitätseinschränkungen sowie Blinde berücksichtigt werden. Darin eingeschlossen sind natürlich alte Menschen, Kinder und Personen mit Kleinkindern.
5
Checkliste Januar 2010
6
Diese gesetzliche Definition zeigt, dass zunehmend ein Bewusstsein für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Bereiche entsteht. Das Engagement der gesamten Gesellschaft ist gefordert, um noch bestehende Barrieren abzubauen und eine umfassende Barrierefreiheit zu verwirklichen. Wichtig ist, Sie mit dieser Broschüre für ein barrierefreies, menschengerechtes Planen und Bauen zu informieren und Sie
als Bürgerin und Bürger als ArchitektIn und Wohnungsbauträger als potentielle Bauherren im öffentlichen Bereich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stadt- und Gemeindeverwaltungen und als Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderates
also Sie alle, die Sie in Ihrem persönlichen Umfeld oder Arbeitsbereich auf barrierefreies Planen und Bauen Einfluss nehmen können, für die Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft zu gewinnen. SIE können als BürgerIn und Betroffene öffentliche Bauvorhaben einsehen und gegebenenfalls Einspruch dagegen erheben oder Bedenken anmelden. Solche Bedenken müssen dann diskutiert werden. als privater Bauherr oder InvestorIn Ihr Haus von vornherein so planen, dass Sie es auch im Alter uneingeschränkt nutzen oder Besuch von Freunden mit Behinderungen bekommen können. als ArchitektIn bei jedem Projekt beweisen, dass barrierefreies Bauen und ansprechende Gestaltung sich nicht widersprechen müssen. als MitarbeiterIn der Verwaltung Bauprojekte anhand unserer Checkliste auf Barrierefreiheit überprüfen und eine Genehmigung von der Erfüllung dieser Richtlinien abhängig machen. als Mitglied im Stadtrat Bauvorhaben in Ihrer Stadt ebenfalls daraufhin überprüfen. Denken Sie an die Vorbildwirkung der Stadt bei eigenen Vorhaben und an die Möglichkeit, die Sie durch Gewährung von städtischen Zuschüssen haben. als Handwerker und Gewerbetreibende mit entsprechenden Produkten werben: gut zu bedienende Schalter, Griffe und Armaturen, trittsichere Fliesen und Bodenbeläge, Sanitärobjekte, Möbel, Büro- und Kücheneinrichtungen, die flexibel auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Menschen eingehen. Barrierefreies Planen und Bauen ist ein Planen und Bauen für alle Menschen, eine Architektur für heute und morgen! Es ermöglicht allen Menschen ein weitgehend gefahrloses, hindernisfreies Erreichen und die Nutzung aller für Menschen bestimmten Wege und Gebäude. Es ist langfristig gesehen auch kostengünstiger als alle anderen Formen des Bauens und es schließt niemanden aus. Den Anregungen in der Broschüre liegen die DIN 18024-1 und 2 zugrunde. In einigen ausgesuchten Bereichen gehen sie auch darüber hinaus. Dabei wurden insbesondere Anregungen berücksichtigt, die seit der ersten Auflage der Checkliste für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude im Jahr 1995 von den unterschiedlichen Nutzern und Nutzerinnen gegeben wurden.
6
Checkliste Januar 2010
7
Die Checkliste gibt einen ersten Einblick in das Thema ,,Barrierefreies Planen und Bauen", hat jedoch nicht den Anspruch, abschließend zu allen Themen des barrierefreien Bauens zu informieren. Die Checkliste ersetzt nicht die rechtzeitige Abstimmung von geplanten Bauvorhaben mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, z. B. durch Beteiligung der Behindertenkoordination und der Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen (AGB). In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass nur eine solche rechtzeitige Beteiligung eine umfassende barrierefreie Gestaltung gewährleistet.
B.
Gesetzliche Grundlage in NRW / BauO NRW
Im Hinblick von dem am 1. Januar 2004 in Nordrein- Westfalen in Kraft getretenem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG NRW) liegt die folgende Checkliste als Planungsgrundlage vor. Das Gesetz gilt für die Einrichtungen des Landes und der Gemeinden sowie für Informationscenters und Terminals, Hochschulen, Schulen, Kindertagestätten und für alle bauliche Anlagen die öffentlich zugängig sind. Die DIN 18024 1 und 18024-2 dient als technische Grundlage und die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) als gesetzlich verbindliches Regelwerk. Der § 55 der Landesbauordnung NRW lautet: (1) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. (2) Absatz 1 gilt insbesondere für 1- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, 2- Sport- und Freizeitstätten, 3- Einrichtungen des Gesundheitswesens, 4- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, 5- Verkaufs- und Gaststätten, 6- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Bei Stellplätzen und Garagen muss mindestens 1 vom Hundert der Einstellplätze mindestens jedoch ein Einstellplatz, für schwerbehinderte Menschen vorgehalten werden. Für bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen genutzt werden, wie 1- Tagesstätten, Schulen, Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderungen, 2- Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Altenwohnungen gilt Absatz 1 nicht nur für die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile, sondern für die gesamte Anlage und die gesamten Einrichtungen. (3) Bauliche Anlagen so wie andere Anlagen und Einrichtungen nach den Absätzen 2 und 3 müssen mindestens durch einen Eingang stufenlos erreichbar sein. Der Eingang muss eine 7
Checkliste Januar 2010
8
lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 vom Hundert geneigt sein, sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6,0 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind. Die Treppen müssen Setzstufen haben. Flure müssen mindestens 1,40 m breit sein. Ein Toilettenraum muss auch für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar sein; er ist zu kennzeichnen. (5) § 39 Abs. 6 gilt auch für die Gebäude mit weniger als sechs Geschossen, soweit Geschosse von Menschen mit Behinderungen mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen. (6) Abweichungen von den Absätzen 1, 4, 5 können zugelassen werden, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Diese gesetzliche Definition zeigt, dass zunehmend ein Bewusstsein für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Bereiche entsteht. Das Engagement der gesamten Gesellschaft ist gefordert, um noch bestehende Barrieren abzubauen und eine umfassende Barrierefreiheit zu verwirklichen. Öffentlich zugängliche Anlagen müssen nicht nur barrierefrei erreichbar sondern auch in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von dem in § 55 Abs. 1 BauO NRW genannten Personenkreis ohne fremde Hilfe zweckentsprechend nutzbar sein.
8
Checkliste Januar 2010
9
Checkliste für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude
Der ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr hat sich entschlossen, die Checkliste für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude als verbindliches Element im Bausektor durch den Rat der Stadt zu verabschieden. Diese Checkliste ist bindend für alle Bauvorhaben und durchzuführenden Planungen der eigenen und extern beauftragten Architekten und Ingenieurbüros zu verwenden. Abweichungen von diesen Regelungen sind individuell mit der Betriebsleitung des ImmobilienServices der Stadt Mülheim an der Ruhr, dem Behindertenverband AGB und der Behindertenkoordination der Stadt Mülheim zu besprechen und abzustimmen. Diese Checkliste wird in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft und bei Gesetzesänderungen unverzüglich angepasst.
9
Checkliste Januar 2010
10
C.
C1
C 1.1
Gebäudeanforderungen bei Neubauten
Insbes. Schulen und Verwaltungsgebäude, bzw. gleichzusetzende Gebäude
Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze B und Hinweise unter G. Grundsätzlich ist die barrierefreie öffentliche Zugängigkeit und barrierefreie Nutzbarkeit inkl. der erforderlichen Ausstattung zu schaffen. Barrierefreie WC Anlagen: Mindestens jeweils 1 Toilette ist getrennt für Herren und Damen vom jeweiligen Vorraum der Haupttoilettenanlage zu erschließen. Für Schulen wird die Anlagenzahl der Nutzerzahl entsprechend dimensioniert. Je 500 Nutzer eine getrennte barrierefreie WC Anlage für Damen und Herren, mindestens jedoch eine barrierefreie Toilettenanlage. Für Verwaltungsgebäude wird die Anlagenzahl der Nutzerzahl entsprechend dimensioniert. Je 200 Nutzer eine getrennte WC Anlage für Damen und Herren, mindestens jedoch eine barrierefreie WC Anlage.
C 1.2
C 1.3
C 1.4
C2
C 2.1 C 2.2
Turnhallen, bzw. gleichzusetzende Gebäude
Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze B und Hinweise unter G. Behinderten WC Anlagen: Mindestens jeweils 1 Toilette getrennt für Herren und Damen.
C3
C 3.1 C 3.2
Versammlungsstätten, bzw. gleichzusetzende Gebäude
Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze B und Hinweise unter G. Barrierefreie WC Anlagen: Mindestens jeweils 1 Toilette getrennt für Herren und Damen vom jeweiligen Vorraum der Haupttoilettenanlage zu erschließen Für Versammlungsstätten wird die Anlagenzahl der Nutzerzahl entsprechend dimensioniert. Je 350 Nutzer eine getrennte WC Anlage für Damen und Herren, jedoch ist mindestens eine barrierefreie Toilettenanlage vorzusehen. Die Versammlungsstättenverordnung ist anzuwenden.
C 3.3
C4
C 4.1 C 4.2
Kindertagesstätten, bzw. gleichzusetzende Gebäude
Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze B und Hinweise unter G. Barrierefreie WC Anlagen: Mindestens 1 Toilette allgemein zugänglich im Gebäude. Wickelräume mit entsprechender Dimensionierung (rollstuhlgängig) vorsehen.
C 4.3
10
Checkliste Januar 2010
11
D.
D1
D 1.1
Gebäudeanforderungen bei Sanierungen / Umbauten / Generalinstandsetzungen von Altbauten
Altbauten und Generalinstandsetzungen, bzw. gleichzusetzende Gebäude
Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze B und Hinweise unter G. Grundsätzlich ist die barrierefreie öffentliche Zugängigkeit und barrierefreie Nutzbarkeit inkl. der erforderlichen Ausstattung zu schaffen.
D 1.2
Bei Altbauten und Generalinstandsetzungen ist zuerst abzustimmen (siehe E 1) ob die Barrierefreiheit durch die vorhandene Bausubstanz (z. B.: hochliegende Eingänge, Zwischengeschosse, mangelnde Bewegungsflächen in Fluren und WC Anlagen) mit einem vertretbaren Mehraufwand erfüllt werden kann. Ein vertretbarer Mehraufwand liegt vor, wenn die Kosten der Schaffung einer barrierefreie Nutzung nicht mehr als 20% der Gesamtkosten betragen. Technische Lösungen sollten effektiv und wirtschaftlich effizient die Anforderungen der Barrierefreiheit herstellen können. Ebenso sind technisch sehr aufwändige Lösungen, die prozentual auf das Gebäude gesehen, eine sehr geringe Barrierefreiheit herstellen, sehr kritisch abzuwägen. Bei erwiesener Unwirtschaftlichkeit wird auf Barrierefreiheit verzichtet, siehe § 55 (6) BauO NRW. Siehe Punkt E. Belange des Denkmalschutzes sollten die Barrierefreiheit nicht wesentlich einschränken. Barrierefreie WC Anlagen: Mindestens jeweils 1 Toilette getrennt für Herren und Damen vom jeweiligen Vorraum der Haupttoilettenanlage zu erschließen Baumaßnahmen sowie Einbauten sind individuell nach den baulichen Gegebenheiten und der vorhandenen Bausubstanz abzustimmen.
D 1.3
D 1.4
D 1.5
D2
Altbauten und Erweiterungsbauten, bzw. gleichzusetzende Gebäude
Zur Anpassung an den aktuellen Raumbedarf werden z. B. Schulen oftmals durch einen Erweiterungsbau ergänzt. Bei diesen Erweiterungs- bzw. Ergänzungsbauten gelten grundsätzlich die unter C1 formulierten Grundsätze.
D 2.1
Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze B und Hinweise unter G.
D3
Erweiterungsbau angefügt an Altbau, bzw. gleichzusetzende Gebäude
Bei untergeordneten Erweiterungsbauten werden Aufzüge eingebaut, wenn dadurch 65 % des vorhandenen Gesamtgebäudes barrierefrei erschlossen werden können, siehe D 1.1 bis 1.3. Diese Abweichung vom Grundsatz der Barrierefreiheit sind mit der Betriebsleitung sowie der Behindertenkoordination und AGB abzustimmen.
D 3.1 D 3.2
Prüfung der Altbausubstanz, siehe D 1.2 Barrierefreie WC Anlagen: Mindestens jeweils 1 Toilette getrennt für Herren und Damen vom jeweiligen Vorraum der Haupttoilettenanlage zu erschließen, mindestens jedoch eine barrierefreie Toilettenanlage.
11
Checkliste Januar 2010
12
D 3.3
Für Schulen wird die Anlagenzahl der Nutzerzahl entsprechend dimensioniert Je 500 Nutzer jeweils eine getrennte WC Anlage für Damen und Herren, mindestens jedoch eine barrierefreie Toilettenanlage.
12
Checkliste Januar 2010
13
E.
E1
Nichteinhaltung/Abweichungen der Barrierefreiheit/Dokumentation
Dokumentierte Prüfung
Ergibt die dokumentierte Prüfung unter D 1.2, dass die Barrierefreiheit nach D 1.1 nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden kann, da das vorhandene Gebäude den Nutzungsanforderungen zwingend entgegenspricht sind die Planungen mit Kostenschätzung der Betriebsleitung des ImmobilienService zur Entscheidung vorzulegen. Diese Abweichung vom Grundsatz der Barrierefreiheit sind mit der Betriebsleitung sowie der Behindertenkoordination und AGB abzustimmen.
E 1.1
Der Verzicht auf die Barrierefreiheit ist explizit zu begründen und darzulegen. Diese Begründung ist den Baugenehmigungsunterlagen beizufügen, siehe § 55 (6) BauO NRW.
F.
F1
Zusätzliche Beteiligte am Verfahren
Vorlage in Gremien der Stadt Mülheim an der Ruhr
In Beschlussvorlagen der Stadt Mülheim an der Ruhr werden die durchzuführenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit gesondert beschrieben.
F2
Behindertenkoordination der Stadt Mülheim an der Ruhr und AGB
Abweichungen von diesen Regelungen sind individuell mit der Behindertenkoordination der Stadt Mülheim an der Ruhr und der AGB abzustimmen.
13
Checkliste Januar 2010
14
G.
Grundsätze der Planung (sensorisch, visuell, taktil)
Öffentlich zugängige Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen bzw. Kommunikationsmöglichkeiten auszustatten / DIN 18024. Die Höhe von Schildern und Hinweisen muss so ausgerichtet sein, dass alle Menschen aus ihren unterschiedlichen Blickpositionen maximal mögliche freie Sichtverhältnisse zur Orientierung vorfinden. Jedes Objekt (z. B. ein Hinweisschild zur Wegeführung, Erschließung und Sicherheit) muss für alle Menschen erreichbar, erkennbar, unterscheidbar und in seiner Funktion verständlich sein. Dazu gehören Einzelheiten wie z. B. die Größe, der Kontrast und die Form von Hinweisen (auch taktil), damit sie z. B. auch mit einer Sehbehinderung, auch aus einer bestimmten Entfernung, erkannt werden können.
G1
G 1.1
Allgemeine Anforderungen (Zwei-Sinne-Prinzip)
Zugänge · Stufenfreier Zugang ggf. mit Aufzug oder Rampe (> 6 %), taktil erfassbar und kontrastreich Erreichbarkeit · alle öffentlichen Bereiche barrierefrei Information und Wegeleitsystem · zu Bereichen unterschiedlicher Funktion, · zu Serviceeinrichtungen, · zu den Ausgängen, · zu Informationsschaltern, · zu Toiletten, · zu besonderen Einrichtungen für Behinderte Orientierungs- und Leitsystem · kontrastreiche Hervorhebung von Stufen, Treppen und Hindernissen · Schalter (bei Tastschaltern Druckpunkt beachten, bzw. tastbare Schrift)
G 1.2
G 1.3
G 1.4
G2
Sensorische Anforderungen
Für alle Nutzer, insbesondere die Menschen mit sensorischen Behinderungen sind Orientierungs- und Kommunikationsmöglichkeiten deutlich zu kennzeichnen. Alle Informationen zur Wegeführung, Erschließung und Sicherheit müssen auch von Menschen mit sensorischen Einschränkungen erkannt werden können; sie sollen deshalb mindestens zwei der Sinne Hören, Sehen oder Tasten ansprechen. Dies gilt auch für Orte, die der sprachlichen Kommunikation dienen. Die Amtssprache ist deutsch und wenn schriftlich, wird sie in Großdruck zugänglich gemacht.
14
Checkliste Januar 2010
15
G3
G 3.1
Akustische (Auditive) Informationssysteme
Lautstärke · Klar und deutlich auch bei Nebengeräuschen Frequenzkontrast · 150 bis 10 000 H Ankündigung von Durchsagen · durch akustische Zeichen Begrifflichkeit · einfache Formulierungen, deutliche Sprache Erfassbarkeit · eine Wiederholung, langsames Sprechen Die akustisch vermittelten Informationen sollten sich deutlich vom Störschallpegel der Umgebung abheben!
G 3.2
G 3.3
G 3.4
G 3.5
G4
Visuelle Orientierungshilfen
Visuelle Orientierungshilfen müssen die Anforderungen an optische Informationssysteme (zum Umfeld ist auf einen deutlichen Kontrast (siehe DIN 33455) zu achten, Reflektierende Oberflächen sollten vermieden werden) nach den Prioritäten der jeweiligen Orientierungsfunktion berücksichtigen
G5
G 5.1
Optische Informationen mit Warnfunktion wie z. B.: Notausgänge, Rettungswege etc.
Ablesehöhe bei kurzen Abständen ( >/= 1,00 m ) · 1,30 m mittlere Höhe Schriftgröße bei Warnfunktion · 0,9 cm / 0,25 m Abstand · 3,5 cm / 1 m Abstand · 35 cm / 10 m Abstand · 104 cm / 30 m Abstand Farbkontrast bei Warnfunktion · hervorstechend (schwarz-weiß, weiß-rot, schwarz-gelb ) Beleuchtung bei Warnfunktion · sehr helle, direkte Ausleuchtung
G 5.2
G 5.3
G 5.4
15
Checkliste Januar 2010
16
G6
G 6.1
Optische Informationen mit Entscheidungsfunktion wie z. B. Fahrpläne
Ablesehöhe bei kurzen Abständen · 1,30 m mittlere Höhe ( >/= 1,0 m )
G 6.2
Schriftgröße bei Entscheidungsfunktion · 0,4 cm / 0,25 m Abstand · 1,8 cm / 1 m Abstand · 17 cm / 10 m Abstand · 52 cm / 30 m Abstand Farbkontrast bei Entscheidungsfunktion · sehr deutlich (gelb-grün, weiß-blau, weiß-grün) Beleuchtung bei Entscheidungsfunktion · helle Ausleuchtung ohne Schatten
G 6.3
G 6.4
G7
G 7.1
Optische Informationen mit Leitfunktion wie z. B.: Wegkennzeichnungen
Ablesehöhe bei kurzen Abständen ( >/= 1,0 m ) · 1,30 m mittlere Höhe Schriftgröße bei Leitfunktion · 1,30 m mittlere Höhe · 1,4 cm / 1 m Abstand · 14 cm / 10 m Abstand · 42 cm / 30 m Abstand Farbkontrast bei Leitfunktion · deutlich ( farbig - nicht farbig ) Beleuchtung bei Leitfunktion · wie Straßenbeleuchtung
G 7.2
G 7.3
G 7.4
16
Checkliste Januar 2010
17
G8
Taktile Orientierungshilfen
Taktile und in Brailleschrift verfasste Orientierungshilfen müssen vor Gefahrenstellen, bei Hindernissen oder Richtungsänderungen einen Aufmerksamkeitshinweis (Aufmerksamkeitsfeld) geben (siehe DIN 32984). Sie müssen sich vom Umfeld deutlich unterscheiden, z. B. durch Form, Material, Härte, Oberflächenrauheit, erhabene Schriftzeichen bzw. Piktogramme o. ä.. Tastbare Schrift oder Zeichen müssen zwischen 25 mm und 50 mm hoch , 1 mm erhaben und in Pyramidenschrift verfasst sein. Tastschalter müssen sich vom Umfeld deutlich unterscheiden und einen Druckpunkt haben, um beim Ertasten der Informationen ein unbeabsichtigtes Auslösen zu vermeiden und um eindeutige Rückmeldung zu geben, dass die Anforderung ausgelöst wurde. Sensortasten (Touch Screen) dürfen nicht verwendet werden.
G9
Drahtlose Sprachübertragungssysteme für Schwerhörige
Für Schwerhörige ist in Verwaltungsgebäuden mindestens ein Besprechungsraum mit einem drahtlosen Sprachübertragungssystem (induktive, Infrarot- oder Funkübertragungsanlage) auszurüsten. Auf diese Höranlage ist entsprechend hinzuweisen. Dies erfolgt für Induktive Anlagen auf den allgemeinen Hinweisbeschilderungen des Gebäudes durch das allgemeine Symbol der Schwerbehinderten (durchgestrichenen Ohres), und vor dem Besprechungsraum mit dem Hinweis: "Hörgeräteträger können in diesem Bereich induktiv verstehen; Hörgeräte bitte auf T (Telefonspule) einstellen". Für Infrarot- oder Funkübertragungsanlagen sind Hinweise erforderlich, dass eine entsprechende Anlage vorhanden ist (In Verbindung mit dem Symbol der Schwerhörigen, dem durchgestrichenen Ohr). Auf die Ausgabe von Empfangsgeräten ist im Bereich der Infotheken und vor dem Besprechungsraum hinzuweisen. Bei annähernder Kostengleichheit (unter Berücksichtigung der aufwendigeren Unterhaltung der Infrarot- und Funksysteme) ist die für die Hörgeschädigte komfortablere induktive Höranlage zu bevorzugen.
G 10
Ausrüstung der Informationsstellen zur Kommunikation mit Schwerhörigen und Ertaubten
Informationsstellen sind mit einem Display (zum knappen Aufschreiben und Mitlesen des Dialogs) für hochgradig Schwerhörige und Gehörlose auszustatten. Dies kann ersatzweise durch einen einsehbaren PC-Bildschirm erfolgen.
17
Checkliste Januar 2010
18
H.
Checklisten / Bauliche Anforderungen zur praktischen Überprüfung der Barrierefreiheit
An und in Gebäuden
Hausnummer · groß, beleuchtet · von der Straße aus zu lesen Zugänge · schwellenfrei, taktil erfassbar und kontrastreich, also farblich abgesetzt (Sehbehinderung) gestalten · Sprechanlage, Klingel und Briefkasten in 85 cm Höhe · kontrastreich also farblich abgesetzt (Sehbehinderungen) und taktil erfassbar gestalten · wünschenswert: Hauseingang überdachen Stufen, Podeste und sonstige Hindernisse · vermeiden, zumindest aber kontrastreich, also farblich abgesetzt (Sehbehinderungen) und tastbar gestalten siehe auch H7 - Treppen · ,,Poller", Blumenkübel etc. mindestens 100 cm Abstand untereinander Eingangsbereiche, Treppen, Flure · hell beleuchten, blendfrei nach entsprechender DIN-Norm übersichtlich gestalten, kontrastreich, also farblich abgesetzt und tastbar gestalten · keine Sparschaltung / Notbeleuchtung in Haupttreppenhäusern und -fluren · leicht auffindbare Lichtschalter in 85 cm Höhe auch Präsentmelder können im Einzelfall zugelassen werden Bodenbeläge und Wände · farblich kontrastierend absetzen · Türrahmen farblich kontrastreich zur Wand und tastbar gestalten · trittschallarme Bodenbeläge · rutschfest und schadstofffrei Flurbreiten · mindestens 150 cm bei in den Raum schlagenden Türen und · mindestens 180 cm bei in den Flur schlagenden Türen Unterschiedliche Bereiche · durch kontrastreiche und tastbare Gestaltung der Bodenbeläge, Wände und Decken gliedern · Handläufe in Fluren und Treppenhäusern anbringen siehe auch H 7 Treppen Rezeptionen, Empfangstheken, Serviceschalter, Pförtnerlogen etc. · stufenlos erreichbar zumindest in Teilbereichen · mindestens eine Theke in Höhe 85 cm, unterfahrbar mit einer lichten Höhe von mindestens 67 cm und einer Tiefe von mehr als 30 cm · Bewegungsflächen für Menschen im Rollstuhl 150 cm x 150 cm · Hör- / Kommunikationshilfen vorsehen, Textanzeigen · alle Informationen auch für blinde, seh- und hörbehinderte Menschen zugänglich gestalten (Bodenindikatoren, Induktionsschleifen u.ä.) 18
H1
H 1.1
H 1.2
H 1.3
H 1.4
H 1.5
H 1.6
H 1.7
H 1.8
Checkliste Januar 2010
19
H 1.9
Wartezonen · mit optischem und akustischem Aufruf versehen (Seh- und Hörbehinderung) · Sitzbänke vorsehen · Plätze für Rollstühle vorsehen Automaten / Bedienungselemente · unterfahrbar (mit einer lichten Höhe von mindestens 67 cm und einer Tiefe von 55 cm) · Bedienelemente in Höhe von ca. 85 cm und 50 cm von Innenwinkeln entfernt · Bewegungsfläche für Menschen im Rollstuhl 150 cm x 150 cm · durch Kontrastfarben deutlich machen (Sehbehinderungen) · Tasten großflächig mit taktilen Hinweisen (Blinde und Sehbehinderte) · Informationen auch in Brailleschrift ( Blindenschrift) · keine Sensortasten oder Touch-Screen-Bedienung · akustische Ansagen und optische Anzeigen (Seh- und Hörbehinderung) · gut lesbares und blendfreies Display (Sehbehinderte)
H 1.10
19
Checkliste Januar 2010
20
H2
H 2.1
Parkplätze
Anzahl · mindestens 1 % (mindestens jedoch 2 Stellplätze) als Behindertenparkplätze ausweisen zzgl. 1 Stellplatz für einen Kleinbus Lage · in unmittelbarer Nähe zu Eingängen · Anordnung so, dass das Ein- und Aussteigen gefahrlos erfolgen kann, möglichst ohne Gefälle · teilweises Parken auf dem Bürgersteig ungeeignet · bei bewirtschafteten Parkplätzen die Behindertenparkplätze möglichst vor der Schranke anlegen, da Bedienelemente von Menschen mit Behinderungen oft nicht vom Auto aus erreicht werden können Abmessung · 350 cm breit und bei Längsaufstellung 750 cm lang · bei Grünbepflanzung wegen zusätzlicher Rangiermöglichkeiten feststehende ,,Poller" vermeiden Belag · rutschfest, keine Rasen-Gittersteine Bordsteinabsenkung · auf 2 cm · optisch wahrnehmbar kennzeichnen Beschilderung · deutlich mit Rollstuhlsymbol (Schild darf beim Einparken sowie Ein- und Aussteigen nicht behindern) Bedienungselemente an Parkautomaten · leichtgängig, siehe Hinweise zu Schalterräumen und Automaten (Seite 41) Behindertenparkplätze in Parkhäusern / Tiefgaragen · möglichst vor der Schranke anlegen, da Bedienelemente von Menschen mit Behinderungen oft nicht vom Auto aus erreicht werden können · auf unmittelbare Nähe der Behindertenparkplätze zu den Aufzügen achten · Aufzug schwellenfrei erreichbar
H 2.2
H 2.3
H 2.4
H 2.5
H 2.6
H 2.7
H 2.8
20
Checkliste Januar 2010
21
H3
H 3.1
Informations- und Orientierungssysteme
Besucherleitsystem · eindeutige und gut sichtbare Beschilderung, evtl. Orientierungstafel in Blindenund Prismenschrift · evtl. farbige Leitsysteme verwenden · Orientierungshilfen durch tastbare Handlaufmarkierungen / Stockwerkanzeige Übersichtspläne bzw. Übersichtstafeln · in ca. 120 - 130 cm Höhe Unterkante anbringen / aufstellen · Oberfläche blendfrei, kontrastreich · ausreichend große und klare Schrift verwenden · alle Informationen auch für blinde Menschen bereithalten · Orientierungspläne in Brailleschrift (Blindenschrift) und in erhabener Schrift · evtl. Tastmodell im Eingangsbereich Visuelle Kennzeichnung · im Außenbereich: Piktogramme 40 cm x 40 cm, kontrastreich gestalten Schriften 10 - 14 cm · im Innenbereich: Piktogramme und Schriften auch kleiner, · auf Farbkontraste achten Beschilderung · Hinweis- und Raumbeschilderungen in tastbarer Schrift (mit prismenförmigem Querschnitt) und Brailleschrift (Blindenschrift) · Logos erhaben, tastbar · Beschilderungen und Piktogramme so anordnen und ausrichten, dass sie auch den visuellen Bedürfnissen sehbehinderter Menschen entsprechen; auch die Bedürfnisse von RollstuhlfahrerInnen, sollten berücksichtigt werden ( z. B. Schilder in angemessener Höhe anbringen) · Hinweisschilder auf Behindertentoilette, WC mit Liege, Aufzüge usw. anbringen
H 3.2
H 3.3
H 3.4
21
Checkliste Januar 2010
22
H 3.5
Blindenleitsystem · die übersichtliche innere Wegführung wird durch ein Leitsystem unterstützt · das Leitsystem besteht aus Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern · sie führen sehbehinderte und blinde Menschen vom öffentlichen Verkehrsraum zu den Haupt- und Nebeneingängen und zu Informationstafeln mit taktilen Hinweisen · das Leitsystem weist bis in die ebenerdigen Flure bzw. bis zu den Aufzügen · alle funktionalen Elemente wie z. B. Rezeption, Sitzungsräume etc. sind in das Bodenleitsystem einzubeziehen · an Abzweigungen ändert sich die Struktur der Bodenindikatoren · an Treppen und Aufzügen ist durch Aufmerksamkeitsfelder auf diese hinzuweisen; das gleiche gilt für eventuelle Hindernisse und Gestaltungselemente wie Sitzecken, Blumenkästen etc. Fluchtwege · ins Blindenleitsystem integrieren · durch besondere Lichtsignale (z. B. Lichtbänder in Fußleistenhöhe, richtungsweisende Beleuchtung) und durch Tonsignal kennzeichnen · sofern separate Fluchtwege für RollstuhlfahrerInnen bestehen, sind diese zu kennzeichnen Brandmeldeanlage · Installation von Blitzleuchten, optischen Warngeräten oder wahrnehmbarer Geräte an allen wesentlichen Punkten für hörbehinderte Menschen · Schallgeber für sehbehinderte und blinde Menschen für Alarmierung im Brandfall installieren; visuelle bzw. vibrotaktile Alarmierung vorhalten Notrufanlagen (sofern vorgesehen) · Notruftaster im gesamten Gebäude installieren · Leuchtanzeige mit optischer und akustischer Rückmeldung ,,Hilfe kommt" · taktil und visuell gut auffindbar · Beschriftung in Brailleschrift (Blindenschrift) und tastbarer Schrift
H 3.6
H 3.7
H 3.8
22
Checkliste Januar 2010
23
H4
H 4.1
Rampen
Gefälle · darf 6 % nicht überschreiten · kein Quergefälle Zwischenpodeste · bei längeren Rampen mindestens nach 6 Metern Zwischenpodest einrichten (150 cm x 150 cm) Podeste vor Eingangstüre · 150 cm x 150 cm bei nach außen aufschlagenden Türen Oberflächenbeschaffenheit · muss rutschsicher sein Radabweiser · beidseitig in Höhe von 10 cm an der Rampe und den Podesten anbringen (Rohre wegen Verkantungsgefahr vermeiden) · Breite zwischen den Radabweisern mindestens 120 cm Handläufe · beidseitig in 85 cm Höhe anbringen, Überragung zur Bewegungsfläche · rutschsicher mit gutem Zugriff (Rundprofil 30 - 45 mm) · 30 cm über An- und Austritt (Rampenende) hinaus waagerecht anbringen, Abkröpfung nach unten oder zur Seite · Breite zwischen den Handläufen mindestens 120 cm
H 4.2
H 4.3
H 4.4
H 4.5
H 4.6
bei längeren Rampen Zwischenpodest 150 cm / 150 cm
23
Checkliste Januar 2010
24
H5
H 5.1
Türen
Hauseingangstüren · sind grundsätzlich mit einer Automatik zu versehen Lichte Durchgangsbreite · mindestens 90 cm, besser noch breiter Lichte Höhe · 210 cm - 220 cm - HIER: Berücksichtigung von Automatikantrieben ohne Bodenschwellen Türrahmen · kontrastreich zur Wand Automatiktüren · grundsätzlich sind Automatikschiebe- oder -drehtüren einzubauen · alle Türen müssen automatisch bei Annäherung öffnen oder sind mit Elektrotaster auszustatten, 50 cm von einer Ecke entfernt · Taster für Öffnungsanforderung - muss für Rollstuhlfahrer problemlos erreichbar sein (keine Eckenmontage) · müssen großflächig (min. 18 x 9 cm) sein farblich kontrastreich gestalten · sind so anzubringen, dass ein Rollstuhlfahrer oder ein Gehbehinderter gefahrlos in zumutbarer Entfernung eine entsprechende Öffnungsanforderung vorfindet, z.B. sind bei frontaler Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und auf der Gegenseite 150 cm vor der Tür anzubringen · falls keine Wand vorhanden - Säule verwenden · Automatiktür ist klar als solche kennzeichnen · Zeitintervall lang genug einstellen (insbesondere für gehbehinderte Menschen wichtig) · Sensorleisten / Lichtschranken sind an automatisch betriebenen Türen zur Vermeidung von Unfällen erforderlich Brandschutztüren/Rauchschutztüren · Ausstattung mit Elektrotaster · bei Offenhaltung der Türen aus betrieblichen Gründen sind bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen erforderlich (selbstschließend), z. B. Kombination Magnetschalter und Rauchmelder Pendel- und Karusselldrehtüren mit und ohne automatischen Antrieb · sind grundsätzlich zu vermeiden (Unfallgefahr und Hemmschwelle) · Wird nicht darauf verzichtet, muss eine Nebentür mit Automatikantrieb für Behinderte zusätzlich installiert werden. Türgriffe · in 85 cm Höhe mit abgerundeten Kanten · leichtgängig, beidseitig verlängert · in Kontrastfarben zum Hintergrund · mindestens 50 cm von einer Ecke entfernt
H 5.2
H 5.3
H 5.4 H 5.5
H 5.6
H 5.7
H 5.8
H 5.9
24
Checkliste Januar 2010
25
H 5.10
Ganzglastüren · farblich kontrastreich gestaltete Bänder jeweils einmal in 0,40 0,70 m und einmal in 1,20 m bis 1,40 m Höhe anbringen (Sehbehinderung) (farblich abgesetzt von der Farbe des Flurbodens) Windfänge · mindestens 250 cm tief und 200 cm breit - besser 300 cm breit · bei Schiebetüranlagen mindestens 150 cm x 150 cm Panikgriffe oder Zuziehstangen · an 2-flügeligen Türen in Flucht- und Rettungswegen in 85 cm Höhe Fußmatten und Abstreifroste · berollbar und gehhilfengerecht (kleines Gitter)
H 5.11
H 5.12
H 5.13
25
Checkliste Januar 2010
26
H6
H 6.1
Aufzüge
Bewegungsraum vor Aufzügen · mindestens 150 cm x 150 cm · bei gegenüberliegenden, herabführenden Treppen 150 cm x 250 cm, gegenüberliegende Treppen sind grundsätzlich zu vermeiden Anforderungstaster - außen auf der Wand anbringen! · in 85 cm Höhe - 50 cm von Ecken entfernt! - großflächig (min. 18 x 9 cm) · kontrastreich, also farblich abgesetzt (Sehbehinderung) gestalten Aufzugstür · lichte Breite mindestens 90 cm · ohne vorspringende Bauteile (keine Nischen) Lichtschranke · in 50 cm Höhe und 100 cm Höhe (nicht kurz oberhalb des Fußbodens, da wegen der Durchlässigkeit der Speichen eines Rollstuhles manche Lichtschranken nicht reagieren) · Intervallschaltung großzügig bemessen Kabinengröße · mindestens 110 cm x 140 cm, besser 125 cm x 160 cm wenn Platz vorhanden größer (mind. 150 cm x 200 cm), um Liegend- und Lastentransporte zu ermöglichen Ausstattung der Kabine · Handlauf vorsehen, umlaufend bzw. beidseitig · Oberkante 85 cm · Durchmesser 30 - 45 mm · Spiegel - volle Breite gegenüber der Aufzugstür - (als Orientierungshilfe für RollstuhlfahrerInnen) · Klappsitz · helles blendfreies Licht nach entsprechender DIN-Norm (Sehbehinderte) · Bedientableau in 85 cm Höhe horizontale Ausführung Aufzugstastatur (Bedientableau) · horizontal, Abstand zur Kabinenecke 50 cm taktile, kontrastreiche, leichtgängige Tasten in 85 cm Höhe, Größe: min. 5 cm x 5 cm · Schriftgröße 25 mm, 1 mm erhaben (mit prismenförmigem Querschnitt) und Brailleschrift = Blindenschrift · keine Sensortasten
H 6.2
H 6.3
H 6.4
H 6.5
H 6.6
H 6.7
26
Checkliste Januar 2010
27
Ansicht: Aufzugstableau
27
Checkliste Januar 2010
28
H 6.8
Stockwerksangabe · optisch · akustische Ansagen bei Aufzügen mit mehr als zwei Haltestellen Alarmsystem - in Einzelfällen mit Kamera · taktil und visuell gut auffindbar · Beschriftung in Brailleschrift = Blindenschrift · Notrufgegensprechanlage mit Leuchtanzeige ausstatten, welche die akustische und optische Hörbereitschaft der Gegenseite anzeigt · eine weitere Leuchtanzeige mit optischer Rückmeldung ,,Hilfe kommt" Aufzug ausschildern · mit Schildern auf den Aufzug hinweisen
H 6.9
H 6.10
28
Checkliste Januar 2010
29
H7
H 7.1
Treppen
Laufbreite · mindestens 150 cm Treppenstufen · erste und letzte Stufe kontrastreich und taktil markieren, vorzugsweise alle Stufen · keine Stufenunterschneidung · keine offenen Stufen · rutschfester Bodenbelag Zwischenpodeste · bei längeren Treppen nach höchstens 15 Stufen Zwischenpodeste von mindestens 150 cm Tiefe, wenn möglich mit Sitzmöglichkeit Handläufe · beidseitig auch in 85 cm Höhe · 30 - 45 mm Durchmesser (Rundprofil) · 30 cm über An- und Austritt waagerecht hinaus, Abkröpfung nach unten oder zur Seite · mit 9 cm Wandabstand · Befestigung nur von unten · rutschsicher mit gutem Zugriff · kontrastreich zum Hintergrund · Orientierungshilfe durch tastbare Handlaufmarkierungen / Stockwerkanzeige in Braille- (Blinden-) und Prismenschrift Beleuchtung · helles blendfreies Licht nach gültiger DIN-Norm Zusätzlich zur Treppe · immer vorsehen: andere mechanische Aufstiegshilfen z. B. Aufzug oder Rampe o.ä.-.
H 7.2
H 7.3
H 7.4
H 7.5
H 7.6
29
Checkliste Januar 2010
30
H8
H 8.1
Versammlungs- und Besprechungsräume
Allgemeine Anforderungen · Versammlungsstättenverordnung beachten! · Hör- / Kommunikationshilfen vorsehen, z.B. Induktionsschleifen, transportable Anlage oder Infrarotanlage und Textanzeigen (z.B. auf Beamer oder Folie) Rednerpult / Bühne · Zufahrt zur Bühne rollstuhlgerecht · Aufstiegshilfe für Rollstuhlfahrer zur Bühnenbenutzung ist vor zu halten · Rednerpult höhenverstellbar · gute Ausleuchtung des Platzes der GebärdensprachdolmetscherIn Bestuhlung · bei fester Bestuhlung zentrale, flexible und integrative Rollstuhlplätze einplanen · Stellfläche je Rollstuhl 150 cm x 150 cm (Innenplätze) · Stellfläche je Rollstuhl 150 cm x 100 cm (Randplätze)
H 8.2
H 8.3
30
Checkliste Januar 2010
31
H9
H 9.1
Toiletten
Grundsatz · es sind in ausreichendem Maße und in zumutbarer Entfernung barrierefreie Toiletten einzuplanen · Hinweisschilder, die Farbgestaltung, automatische Spülungen, automatische Seifenspender, Notrufschnüre, akustische und optische Notrufanlagen sind immer vorzusehen · WC-Anlagen sollten 24 Stunden von außen zu begehen sein Beleuchtung und Lichtsteuerung · helles blendfreies Licht nach gültiger DIN-Norm nur als Präsentmelder Bewegungs- bzw. Wendefläche vor dem Toilettenbecken · muss mindestens 150 cm x 150 cm betragen Fläche zum Überwechseln vom Rollstuhl zum WC · rechts und links neben dem Toilettenbecken sind mindestens 95 cm breite und 70 cm tiefe Bewegungsflächen vorzusehen WC-Tür muss mit einem automatischen Antrieb versehen sein · muss nach außen aufschlagen und im Notfall von außen zu öffnen sein · Wünschenswert: Am besten immer eine automatische Schiebetüre Türschloss · mit automatischer Verriegelung und Taster für den Benutzer · mit Notentriegelungsmöglichkeit von außen Notrufanlage · Ansage mit deutlich hörbarem akustischem und optischem Signal im Bereich der barrierefreien Toilettenanlage innen und außen ausstatten und sicherstellen, dass der Notruf jederzeit bei Verantwortlichen ankommt!! · Schnurzug / Schnurzüge vom Waschtisch und WC sowie vom Boden aus erreichbar, 20 cm über dem Boden - Anbringung grundsätzlich im Deckenbereich mit erforderlichen Abständen · in entsprechender Größe (Dreiecke) und in rot leuchtender Farbe · Beschilderung an Schnurzug und Signalgeber: ,,Notruf Behinderten-WC" Beschriftungen · es müssen alle Bedienungselemente mit gut ablesbaren Beschriftungen (Sehbehinderte) versehen werden Hänge-Wand-WC · Sitzhöhe 48 cm · freie Tiefe mindestens 70 cm (verlängerte Ausführung) · Stabile Sitze, Spezialpuffer für besondere Stabilität (z.B. aus Pressalit), mit Arretierungen · Rückenlehne vorsehen, 55 cm hinter der Vorderkante des Beckens, Wandanbringung · Nur WC-Brille vorsehen, keinen WC-Deckel aufgrund der Rückenlehne Spülkastensystem unter Putz · Spülauslösung vollautomatisch und zusätzlicher Handbetrieb im Spülkastenbereich
H 9.2
H 9.3
H 9.4
H 9.5
H 9.6
H 9.7
H 9.8
H 9.9
H 9.10
31
Checkliste Januar 2010
32
H 9.11
Stützklappgriffe am WC · umklappbar links und rechts neben dem WC, höhenverstellbar an der Wandplatte · 85 cm Höhe, Abstand zwischen den Griffen 70 cm · müssen das WC vorne um etwa 15 cm überragen · mit rutschsicherer Oberfläche z. B. Hagri Interhandicap-Greiffest-Rohr aus VA oder gleichwertig nach Rücksprache · am vorderen äußersten Punkt Eignung zur Druckbelastung von 100 kg Urinale · bei mindestens einem Urinal muss der vordere Rand auf 48 cm Höhe liegen WC - Papierhalter · beidseitig an den Stützklappgriffen Waschtisch (WT) · unterfahrbar ohne Unterbauten (Oberkante 80 cm; Beinfreiheit mindestens 68,5 cm Höhe und 30 cm Tiefe) · maximale Tiefe des WT 55 cm · Standhahn mit Näherungselektronik und Warmwasser (bei bestimmten Behinderungsarten erforderlich) Stützgriffe am WT · Stützgriffe rechts und links neben dem Waschtisch feststehend · gleiche Tiefe wie Waschtisch · mit rutschsicherer Oberfläche z. B. Hagri Interhandicap-Greiffest-Rohr aus VA oder gleichwertig nach Rücksprache · am vorderen äußersten Punkt Eignung zur Druckbelastung von 100 kg Handtuch-Papierspender, Seifenspender einhandbedienbar in 85 cm Höhe · mit Sensor · Einzelblattspender · Flüssigseifenspender über oder neben dem Waschbecken (mit Abtropfschale) Der Greifradius vom Rollstuhl aus ist zu beachten. Spiegel · 45 cm x 90 cm hochkant bis auf Oberkante Waschbecken Abfallbehälter · unterhalb des Handtuch-Papierspenders · als Abfallbehälter mit Schwingdeckel und Wandbefestigung, max. Oberkante60 cm · Öffnung in ca. 85 cm Höhe · möglichst unter oder in unmittelbarer Nähe zum Handtuchpapierspender Kleiderhaken · in 85 cm Höhe und 150 cm Höhe Ablagefläche · Größe 15 cm / 30 cm, möglichst oberhalb des Abfallbehälters
H 9.12
H 9.13
H 9.14
H 9.15
H 9.16
H 9.17
H 9.18
H 9.19
H 9.20
32
Checkliste Januar 2010
33
Hinweis:
Es handelt sich lediglich um eine Beispielskizze Abweichungen müssen individuell mit dem Behindertenverband AGB und der Behindertenkoordination der Stadt Mülheim besprochen werden.
33
Checkliste Januar 2010
34
Waschtischanordnung
Seitenansicht
Frontansicht
34
Checkliste Januar 2010
35
H 10
Umbau öffentlicher Toiletten
Hinweise zum nachträglichen Umbau öffentlich zugängiger, ,,behindertengerechter" Toiletten Nur im Bereich von Umbauten, wo bauliche Gegebenheiten umfassende Lösungen (siehe Hinweise ,,Toiletten") nicht mehr zulassen!
H 10.1
Für die Einrichtung eines Behinderten-WC's ist die Planungsgrundlage DIN 18024-2 heranzuziehen. Zumindest sollten folgende Voraussetzungen berücksichtigt werden, die zwar nicht ganz dem Standard der DIN 18024 - 2 entsprechen - aber trotzdem einen absoluten Bedarf abdecken und daher als ,,barrierefrei" eingestuft werden können. Die Tür sollte 100 cm breit sein und leichtgängig nach außen aufgehen sowie leichtgängige, handliche Türgriffe haben und ebenso eine leicht zu bedienende, handliche Verschließmöglichkeit, die im Notfall von außen geöffnet werden kann. Toilette, Waschbecken, Taster, Haltegriffe etc. kontrastreich, also farblich stark abgesetzt, gestalten, Taster sollten auch taktil gut auffindbar sein. Ein Notruf-Schalter (Zugschalter) ist in Greifnähe neben dem WC anzubringen. Er muss vom Boden aus erreichbar sein (z. B. Zugschnur). Der Alarm sollte an einer ständig besetzten Stelle auflaufen. Beim Waschbecken ist eine Montagehöhe von 80 cm (Oberkante) einzuhalten. Die Kniefreiheit von RollstuhlfahrerInnen ist (z. B. durch den Einbau eines Flachsyphons) sicherzustellen. Als Armatur ist eine Einhandhebel - Mischbatterie zu verwenden. Ein Spiegel sollte so angebracht werden, dass sich sowohl RollstuhlfahrerInnen als auch andere Personen darin sehen können (also vertikal). Das WC muss ohne Stufen erreicht werden können. Vor dem WC-Becken sollte eine Rollstuhlbewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorhanden sein - d.h. der Raum sollte mindestens 4 qm groß sein. Ein separater Raum ist nicht unbedingt erforderlich. Es kann (wenn möglich) jedes vorhandene Damen-/ Herren-WC umgerüstet werden. Bei der Installation eines WC's haben sich wandhängende Modelle als sinnvoll erwiesen, weil sie korrekt in der erforderlichen Höhe angebracht werden können. Die Sitzhöhe des WC's darf 50 cm nicht überschreiten (Tiefe 70 cm). Außerdem sind wegen der starken Belastung eine absolut stabile hochwertige Brille wichtig (arretierbar, kein WC-Deckel). Spezielle Klapp- Dreh- Bügel- Haltegriffe sind neben dem WC zu montieren. Sofern kein Präsentmelder bevorzugt wird, muss die Montage-Höhe großflächiger Kipp-Lichtschalter 85 cm betragen. Als Papierhandtuch-Spender sollte ein Modell mit leichtgängiger Hebelmechanik verwendet werden. Bei der Montage ist der Rollstuhl-Greifradius neben dem Waschbecken zu berücksichtigen. Ein Behälter (ohne Deckel) für gebrauchte Papierhandtücher kann neben dem Waschbecken aufgestellt werden (85 cm Höhe).
H 10.2
H 10.3
H 10.4
H 10.5
H 10.6
H 10.7 H 10.8
H 10.9
H 10.10 H 10.11
H 10.12
35
Checkliste Januar 2010
36
H 10.13
Ein Automatik-Flüssigseifenspender sollte dicht über dem Waschbecken montiert werden. Der Greifradius vom Rollstuhl aus ist zu beachten.
36
Checkliste Januar 2010
37
H 11
H 11.1
Duschen
Grundsatz · alle Bedienungselemente (Ausnahme: Notruf) in 85 cm Höhe und 50 cm Abstand von Innenwinkeln anbringen Lichtsteuerung · Über Präsentmelder - Blendfrei nach DIN Wendefläche · mindestens 150 cm x 150 cm Duschplatz · muss befahrbar, schwellenfrei und rutschfest (R 10) sein Tür · · muss nach außen aufschlagen oder Schiebetüren verwenden automatische Betätigung (siehe Hinweise ,,Türen" )
H 11.2
H 11.3
H 11.4
H 11.5
H 11.6
Notrufanlage · Ansage mit deutlich hörbarem akustischem und optischem Signal im Bereich der barrierefreien Duschanlage innen und außen ausstatten und sicherstellen, dass der Notruf jederzeit bei Verantwortlichen ankommt!! · Schnurzug / Schnurzüge vom Waschtisch und WC sowie vom Boden aus erreichbar, 20 cm über dem Boden - Anbringung grundsätzlich im Deckenbereich mit erforderlichen Abständen · in entsprechender Größe (Dreiecke) und in rot leuchtender Farbe · Beschilderung an Schnurzug und Signalgeber: ,,Notruf Behinderten-Dusche" Handlauf / Haltestangen · in 85 cm Höhe, Länge je Wand 120 cm · einhängbare Handbrause an der senkrechten Stange anbringen (höhenverstellbar) - abzustimmen mit Behindertenverbänden/Koordinator Duschbedienung / -armatur · Einhandhebelmischer, thermostatisch. Unmittelbar über der Haltestange in 85 cm Höhe - Temperaturbegrenzung auf 45° C Ablage · in 85 cm Höhe Dusch- / Klappsitz · muss einhängbar sein · Sitztiefe mindestens 45 cm, Sitzhöhe 50 cm, Sitzbreite 45 cm · Abstand von Innenwinkeln 50 cm · ist mit dem Betreiber individuell abzuklären
H 11.7
H 11.8
H 11.9
H 11.10
37
Checkliste Januar 2010
38
Hinweis:
Es handelt sich lediglich um eine Beispielskizze Abweichungen müssen individuell mit dem Behindertenverband AGB und der Behindertenkoordination der Stadt Mülheim besprochen werden.
38
Checkliste Januar 2010
39
H 12
H 12.1
Umkleidebereiche
Rollstuhlgerechte Kabinen · mindestens eine rollstuhlgerechte Kabine einplanen (mit einer Wendefläche von mindestens 150 x 150 cm) · bei großen Einrichtungen mehrere solcher Kabinen einplanen Kontrastreiche Gestaltung
· Einrichtung sowie Taster und Haltegriffe kontrastreich, also farblich abgesetzt, gestalten Bedienungselemente in 85 cm Höhe
H 12.2
H 12.3
Beleuchtung über Präsentmelder · helles blendfreies Licht nach DIN Wendefläche · mindestens 150 cm x 150 cm Handlauf · von der Umkleidekabine bis zur Dusche in 85 cm Höhe an der Wand Kleiderhaken · auch in 150 cm Höhe, mindestens 3 Haken in 85 cm Höhe Sonstige Ausstattung · Ablage ca. 30 cm tief und ca. 50 cm breit in 85 cm Höhe, unterfahrbar oder mobile Ablage (raumabhängig) Kleiderspinde in Sporthallen und öffentlichen Bädern · Bügelvorrichtung herunterklappbar oder in 100 cm Höhe · Stange herausziehbar - Bügel abnehmbar · Schlosshöhe in 85 cm Höhe über Fußboden · zusätzlicher Griff erforderlich Stabile höhenverstellbare Sitz- /Liegemöglichkeit nach Absprache und Erfordernis · Liege in 50 cm Höhe, Länge 190 cm, Breite 90 cm · 3-seitig freistehend (oder verschiebbar) · Sitzgelegenheit mit Lehne als Aufstehhilfe
H 12.4
H 12.5
H 12.6
H 12.7
H 12.8
H 12.9
39
Checkliste Januar 2010
40
H 13
Mindestanforderung an Bedienungselemente und andere Ausstattungsmerkmale
Präsentmelder, Steckdosen, Anforderungstaster, automatische Türöffner und automatische Verriegelungen mit Nottaster etc. · in 85 cm Höhe mittig und 50 cm Entfernung von Innenwinkeln anbringen · kontrastreich zur Wand gestalten, also farblich abgesetzt · Tasten großflächig, min. 18 x 9 cm, und gut greifbar (erhaben) · Nischen vermeiden Notruf und Alarmanlagen · optisch und akustisch · in allen barrierefreien Toilettenanlagen, Umkleide- und Sanitärräumen · in allen Aufzügen Lichtschranken an Aufzugstüren · in 50 cm und 100 cm Höhe (nicht kurz oberhalb des Fußbodens, da wegen der Durchlässigkeit der Speichen eines Rollstuhles manche Lichtschranken nicht reagieren) · Türintervalle großzügig bemessen Beleuchtung · blendfrei nach gültiger DIN-Norm Beschriftungen, Hinweisschilder, Handlaufinformationen · · · müssen großflächig sein, erhaben zum Tasten und ausreichendem Maß vorhanden sein müssen sowohl mit Braille- (Blinden-)schrift als auch mit Prismenschrift dargestellt werden kontrastreich zum Hintergrund gestalten
H 13.1
H 13.2
H 13.3
H 13.4
H 13.5
40
Checkliste Januar 2010
41
H 14
Zusätzliche Kriterien für Dienstleistungsbetriebe - gilt auch für Sportstätten etc.
Kaufhäuser / Einkaufszentren · auf ausreichenden Regalabstand achten (mindestens 150 cm) · Sitzbänke aufstellen (Pausen für gehbehinderte Menschen) · stufenlos erreichbar, auch von der Tiefgarage aus Gaststätten · siehe auch Hinweise ,,Versammlungsräume" · stufenlos erreichbar, auch von der Tiefgarage aus · bei fest eingebauter Einrichtung auf ausreichenden Abstand achten · barrierefreie sanitäre Anlagen · Fahrstuhl bei mehreren Etagen · wenn Stehtische vorgesehen sind, dann auch Tische für RollstuhlfahrerInnen vorsehen (Höhe ca. 74 cm) · bei Festmöblierung mindestens 1 Tisch beweglich · Garderobenhaken in Höhe von 85 und 150 cm Unterrichts-, Sportstätten · Überprüfungen im Einzelfall nach dieser Checkliste durchführen Schalterräume (Bank, Post, Bahn etc.) · stufenlos erreichbar, auch von Tiefgaragen aus · Automatiktüren siehe Hinweise ,,H 5 Türen" · Thekenhöhe 85 cm, unterfahrbar mit einer lichten Höhe von mindestens 67 cm und einer Tiefe von mehr als 30 cm · Bewegungsflächen für Menschen im Rollstuhl 150 cm x 150 cm · Hör- / Kommunikationshilfen vorsehen, zum Beispiel Induktionsschleifen, transportable Anlage oder Infrarotanlage, Textanzeigen · ,,Besucherführung" durch kontrastreiche Farbgebung · Sitzgelegenheiten in Warteschlangen Automaten · unterfahrbare lichte Höhe mindestens 67 cm, Tiefe 55 cm · 50 cm vom Innenwinkel entfernt · Bedienungselemente in Höhe von 85 cm mittig · Tasten großflächig mit taktilen Hinweisen · Bewegungsfläche für Menschen im Rollstuhl 150 cm x 150 cm · durch Kontrastfarben deutlich machen · Informationen auch in Brailleschrift und tastbarer Schrift · keine Sensortasten · akustische Ansagen und optische Anzeigen Beschilderung für o.g. Einrichtungen · siehe Hinweise ,,H 3 Informations- und Orientierungssysteme"
H 14.1
H 14.2
H 14.3
H 14.4
H 14.5
H 14.6
41
Checkliste Januar 2010
42
H 15
H 15.1
Küchen
Küchen · Bewegungsbreite vor der Kücheneinrichtung mindestens 1,50 m · Bewegungsbreite zwischen Wänden und Möbeln mindestens 1,20 m · Durchgänge und Breite von Türen mindestens 0,90 m · Spüle nicht in den Bewegungsflächen öffnend, voll unterfahrbar, · Kniefreiheit h * t = mind. 0,67 m * 0,50 m · Höhe aller Bedienelemente = 0,85 m
42
Checkliste Januar 2010
43
I.
Kontaktadressen
Behindertenkoordination der Stadt Mülheim an der Ruhr Felicitas Bütefür Gesundheitsamt Heinrich-Melzer-Straße 3 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. 0208-455-5367 E-mail: felicitas.buetefuer@stadt-mh.de ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr Matthias Knospe Baumanagement Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. 0208-455-2306 E-mail: matthias.knospe@stadt-mh.de Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen (A G B) Alfred Beyer 1. Vorsitzender C/o VBGS e.V. Frühlingstraße 37 45478 Mülheim an der Ruhr Tel. 0208-9957085 E-mail: agb-mh@meocom-dsl.de Bauordnungsamt 0208-455-6300 Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr E-mail: bauordnungsamt@stadt-mh.de
43
Checkliste Januar 2010
44
J.
Gesetze und DIN-Normen
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen des Bundes (BGG Bund) - Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen des Landes NRW (BGG NRW) - Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) DIN 18024 Teil 1 Barrierefreies Bauen: Straßen, Plätze, Weg, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze DIN 18024 Teil 2 Barrierefreies Bauen: öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten Die genannten DIN-Normen wurden überarbeitet und werden in einer neuen DIN 18040 zusammengefasst. Die DIN-Normen sind zu beziehen bei: Beuth Verlag 10772 Berlin Internet: www.beuth.de
Weitere Hinweise: www.barrierefrei.nrw.de www.aknw.de www.nullbarriere.de
44