Stadt Mülheim an der Ruhr
Die Oberbürgermeisterin

Berichtsvorlage

Nr.: V 11/0799-01
öffentlich

Datum: 11.10.2011 Referat V
Auskunft erteilt: Iris Hofmann; Tel.: 1531 Beratungsfolge:
Status:* Datum: Ö Ö Ö Ö 08.11.2011 10.11.2011 18.11.2011 24.11.2011 Gremium: Gleichstellung Integrationsrat Sozialausschuss Hauptausschuss

Postversand:

Berichterstattung: Ulrich Ernst Ulrich Ernst Ulrich Ernst Ulrich Ernst

* Beratungsstatus des jeweiligen Gremiums: Ö = öffentliche Beratung / N = nichtöffentliche Beratung

Inklusion in Mülheim an der Ruhr Vielfalt ist eine Chance - überall!
,,Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" so lautet der Titel des am 15.06.2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch auf Landesebene wird aktuell ein Aktionsplan erarbeitet, der wesentliche Grundlage für kommunale Aktionspläne oder Handlungskonzepte sein wird.

In den verschiedenen Fachbereichen der Stadt wird bereits seit längerem an dem Thema Inklusion gearbeitet. Und - wie es im Vorwort des nationalen Aktionsplanes heißt -, so kann der Nationale -, und so auch der Landesaktionsplan nur ,,ein Stück" gelebte Inklusion sein. Diese Wortwahl spiegelt den hiesigen Ansatz beim Thema Inklusion sehr gut wieder.

In Mülheim gehen wir von einem weiten Inklusionsbegriff aus. Unser Ziel ist es Exklusion zu verhindern und Inklusion zu ermöglichen. Den Blick ausschließlich auf eine bestimmte benachteiligte Bevölkerungsgruppe zu richten, würde den Ausschluss anderer und die Gefahr der Stigmatisierung einer Gruppe bedeuten.

Inklusion bedeutet insofern das Recht jedes Menschen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, sich einzubringen und sich selbst zu verwirklichen.

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Das gilt für die Chancen auf Bildung, Gesundheit und politische Willensbildung. Es gilt für die Partizipation auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, für ehrenamtliche Betätigung und für alle anderen Bereiche unseres alltäglichen Lebens.

Inklusion impliziert Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Geschlecht, Alter und unterschiedlichen Beeinträchtigungen.

Von diesem integrierten Handlungsansatz geleitet, der alle Formen bestehender Ungleichheiten berücksichtigt, gilt es, das erfolgreiche und durch viele verschiedene Projekte begleitete Engagement der Stadt Mülheim auf den folgenden Handlungsfeldern weiter zu führen und zu verstärken.

Soziale Ungleichheit In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (AGS) am 23.11.2010 wurden umfangreich Daten und Analysen zur sozialen Lage in Mülheim an der Ruhr vorgestellt. (s. auch Vorlage V 10/0864-01) Hierauf aufbauend wurde dem AGS am 17.03 2011 ein Thesenpapier mit 10 Thesen zu einer sozialen Stadtpolitik vorgelegt. Danach verstehen wir in Mülheim unter einer sozialen Stadtpolitik im Kern eine Politik, die der sozialen und räumlichen Spaltung der Stadt entgegenwirkt und Teilhabe und soziale Inklusion für alle benachteiligte Bevölkerungsgruppen ermöglicht. Also einen Handlungsansatz bei allen Maßnahmen und Projekten, der Benachteiligungen im Bildungssystem, auf dem Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnungsmarkt entgegenwirkt. Dabei muss unser Handeln immer querschnitts-, sozialraum- und beteiligungsorientiert sein. Gesellschaftliche Teilhabe beginnt mit der frühkindlichen Förderung von Gesundheit und Bildung. (vgl. dazu auch These 6 V 11/ 0219-09). Kinder und Jugendliche aus bildungsbenachteiligten Milieus haben vergleichsweise geringere Bildungschancen. Fördermöglichkeiten durch die Eltern und soziale Netzwerke sind häufig durch ökonomische, soziale und bildungsbezogene Mangelsituationen eingeschränkt. Vor dem Hintergrund dieser ungleichen Ausgangsbedingungen ist eine qualitativ hochwertige und individuell ausgerichtete Förderung notwendig. Die Einbeziehung der Familien der Kinder spielt eine zentrale Rolle. Dabei geht es uns sowohl darum, die Leistungen der Familie anzuerkennen als auch Unterstützung anzubieten, die die Lebensrealität der Kinder und ihrer Familien einbezieht. Exemplarische Beispiele für diesen Ansatz sind die Einführung von ,,Early Excellence" in allen städtischen Kindertageseinrichtungen bis 2015 und die Bildungspartnerschaften in Eppinghofen und Styrum. Diese beiden Projekte gehören zu einer Reihe an Maßnahmen, (s. Graphik), die sich entlang des Lebensverlaufes vom ersten bis zum 25. Lebensjahr aneinander reihen und ineinander greifen. Dargestellt sind hier nicht die Regelangebote der Stadt, wie Kitas, Schulen, OGS, KSD usw. sondern innovationsstiftende, vernetzende und koordinierende Maßnahmen, die zeigen sollen, wie wir bereits jetzt auf die Teilhabechancen der Menschen in Mülheim einzuwirken versuchen.
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Schwangerschaftsberatungsstellen Familienhebammen Familienbesuchsservice FuN Baby Familienstart ,,Aufsuchende Elternarbeit" Frühförderzentrum Bruchstrasse Bildungspartnerschaften in Eppinghofen und Styrum Early Excellence in Kitas Lernwerkstatt Natur Prima Leben Klasse 2000

Integration durch Sport Bildungsbüro DILIM U25 Stadtteilmanagement Eppinghofen Netzwerke für Familien in Saarn und Heißen Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe Monitoring

Unterschiedliche Geschlechter Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird effektiv gefördert, wenn sich die Arbeit der Verwaltung durchgängig am Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern orientiert. Diese Strategie, für die sich in Europa der Begriff "Gender Mainstreaming" etabliert hat, basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Mit dem Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet sich die Stadt Mülheim, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu analysieren und ihre Entscheidungen so zu gestalten, dass sie zur Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter beitragen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Mülheim zeigt für Frauen diskriminierende strukturelle Rahmenbedingungen auf, gibt Vorschläge, wie diese zu eliminieren sind, und ergreift Maßnahmen zur Förderung von Frauen. Mit dem bereits 1989 beschlossenen Frauenförderplan ist Frauenförderung bereits seit Jahrzehnten integraler Bestandteil der stadtinternen Personalentwicklung. Auch die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ist an dieser Stelle zu beachten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Transgender begegnen noch immer Anfeindungen und Diskriminierungen. Die Stadt Mülheim ist konsequent gegen jegliche Diskriminierung und Ausgrenzung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Transgender.

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Unterschiedliches Alter Wichtig für das Gelingen der Inklusion von älteren Menschen ist es, neue Modelle des Zusammenlebens, des Wohnens, der Pflege und der altersgerechten Arbeit und Beschäftigung zu finden. Dazu haben wir u.a. das ,,Netzwerk der Generationen" ins Leben gerufen. Hier wird stadtteilbezogen gearbeitet, Handlungsansätze im Viertel lokalisiert und gemeinsam mit den älteren Bewohnern nach Lösungen gesucht. Ältere Menschen wollen sich dort, wo sie wohnen, engagieren und einbringen. Sie möchten andere Menschen aus ihrem Stadtteil kennen lernen, ihre Ideen und ihre Fähigkeiten mit anderen gemeinsam für ihren Stadtteil und sich selbst um- und einsetzen. Dafür schafft das Netzwerk der Generationen mit der Unterstützung von rund 3 städtischen Mitarbeitern einen Ausgangspunkt. Weiter Beteiligte sind neben Vertretern von Vereinen, Institutionen, karitativen und privaten Dienstleistern, Kirchengemeinden und Moscheen auch eine Reihe einzelner. Aus diesem Prozess heraus werden weiter gehende Ansätze quartiersbezogener Konzepte und Projekte entwickelt. Die städtische Unterstützung selbst initiierter Wohnprojekte für ältere Menschen ist ebenso ein zukunftsweisender Beitrag um Teilhabe auch im hohen Alter zu ermöglichen. Und auch für ,,jüngere Ältere" setzt sich die Stadt ein. Besonders auf dem Arbeitsmarkt, wo es jenseits der 50 oft schwer ist, eine Stelle zu finden ist es wichtig, Teilhabe auch weiterhin zu ermöglichen. Die Erhöhung der Integrationsquote der über 50jährigen zählt seit dem Jahr 2009 zu den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten der Stadt Mülheim. Anfang 2009 hatte sich die Sozialagentur Mülheim an der Ruhr dem 'Beschäftigungspakt für Ältere im Revier' angeschlossen. Der Job-Club wurde als ergänzender Beratungsstützpunkt speziell für ältere Arbeitsuchende in Mülheim eingerichtet. Darüber hinaus wurde durch die Bildung eines Teams 50plus das Casemanagement in der Sozialagentur für die Altersgruppe 50plus spezialisiert. Dieses Engagement der Stadt Mülheim wird mit Arbeitsmessen wie der ,,50plus" ergänzt, die von rund 500 älteren Mülheimern besucht wurde. Ein Bereich, in dem die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen ebenfalls bereits ausgesprochen gut gelingt, ist deren vielseitiges ehrenamtliches Engagement. Unsere gute Zusammenarbeit mit starken Kooperationspartnern wie dem CBE gilt es insofern fort zusetzten.

Unterschiedliche Beeinträchtigung / Menschen mit Behinderung Das gesellschaftliche Verständnis von Menschen mit Beeinträchtigung hat sich in den letzten Jahren verändert. Die Beeinträchtigung wird nicht mehr als Problem in den Mittelpunkt gestellt, sondern als ein Teilaspekt der Persönlichkeit betrachtet. Im alltäglichen Leben stößt dieser Teilaspekt aber noch häufig auf Barrieren. Barrieren physischer Art, wie eine teilweise noch fehlende behindertengerechte Infrastruktur im öffentlichen Raum aber auch Barrieren in den Köpfen der Mitmenschen ohne Beeinträchtigung. Gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung sollten zukünftig dazu beitragen, ein anderes gesellschaftliches Verständnis zu implementieren und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung von Anfang an zu garantieren.

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Bei allen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an den von der Stadt verwalteten Gebäuden werden die Leitlinie und die Checkliste für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude angewandt.

Handlungsbedarf I: Das Thema ,,Inklusion von Menschen mit Behinderungen" wird noch in diesem Jahr in den zuständigen politischen Gremien diskutiert werden. Am 18.11.2011 wird der aktuelle Sachstand zur Erstellung des NRW Aktionsplanes im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales thematisiert und der Bericht des zuständigen Vertreters des Landesministeriums dazu erwartet. Zu dieser Sitzung wird auch der Gleichstellungsausschuss eingeladen werden. Erst im Nachgang kann beurteilt werden, wie mit den dann vorliegenden Ergebnissen des Landesaktionsplanes umgegangen wird. Ob es sinnvoll ist, einen expliziten kommunalen ,,Aktionsplan Inklusion" zu erstellen oder zunächst unter Beteiligung der bereits an dem Thema arbeitenden Institutionen und Gruppen sowie der Betroffenen selbst die Umsetzung des Inklusionsgedanken zu forcieren, wird dann zu entscheiden sein. In jedem Fall sollte bei dem vom Sozialdezernat zu steuernden Prozess alle relevanten Akteure eingebunden und auch eine interkommunale Zusammenarbeit in den Blick genommen werden, da bei diesem Thema alle Kommunen vor den gleichen Herausforderungen stehen.

Hinsichtlich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Bildungssystem wird auf die ,,Inklusionsplanung für die Schulen der Stadt Mülheim an der Ruhr 2015/16", die Teil des Bildungsentwicklungsplanes ist, verwiesen. Danach wird Inklusion in Schulen zum verbindlichen Bestandteil der aktuellen Bildungsentwicklungsplanung und gleichzeitig zu einem Schwerpunkt der schulischen Entwicklung in den nächsten Jahren. Dies wird als separater Aspekt und Schwerpunkt eigenständig im Dezernat IV betrieben, ist aber Teil einer Gesamtstrategie bei diesem Thema.

Kulturelle Unterschiedlichkeit Inklusion bedeutet die Teilhabe aller Menschen unabhängig von Ihrer Herkunft, Kultur oder Sprache. Zu unserer Gesellschaft gehören Menschen unterschiedlicher Kultur und Sprache. Das natürliche Recht auf Verschiedenheit und deren Anerkennung sind dabei Leitgedanke und Ziel. Aufgabe ist die konstruktive Auseinandersetzung mit kultureller Heterogenität, die eine Basis für einen gemeinsamen Dialog und für Begegnung bilden. Interkulturelle Kompetenz wird durch alltägliche Erfahrungen gefördert, durch Austausch über Besonderheiten und Anerkennung von Verschiedenheiten, über Kommunikation und Lernprozesse. Mehrsprachigkeit und Vielfalt der Kulturen bieten die Chance, miteinander und voneinander zu lernen. Die Kultur des Herkunftslandes ist nicht mehr der entscheidende Bezugspunkt, sonDrucksache Nr.: «VONAME» / Seite 5 von 8

dern die kulturellen Elemente und das Lebensmilieu der hier lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und deren Potentiale.

Handlungsbedarf II: In Mülheim an der Ruhr hat heute jede/r 5. MülheimerIn eine Zuwanderungsgeschichte und jedes 2. neugeborene Kind stammt aus eine zugewanderten Familie. Diese Zahlen zeigen die Vielfalt der Mülheimer Stadtgesellschaft und machen zugleich deutlich, dass Mülheim auf die veränderten Realitäten einer vielfältigen und zugleich sehr heterogenen Stadtgesellschaft reagieren muss. Dabei gilt es ein besonderes Augenmerk auf die Potentiale und Chancen, die sich aus dieser Vielfalt ergeben, zu richten und diese zu nutzen. Zur Schaffung von Teilhabegerechtigkeit für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte muss sich die Stadt Mülheim an der Ruhr interkulturell orientieren und zwar in ihren Rollen als Dienstleisterin und als Arbeitgeberin. In der Stadtverwaltung müssen Strukturen geschaffen werden, die es allen Menschen gleichermaßen ob mit oder ohne Zuwanderungsgeschichte ermöglichen, an den Dienstleistungen der Stadtverwaltung teilzuhaben und ihre Potentiale in das gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und politische Leben der Stadt einzubringen. Nur so kann es uns gelingen, verstärkt auch die Menschen mit unseren Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu erreichen, die sie dringend benötigen, um ihr Leben eigenverantwortlich gestalten zu können. Konkret bedeutet das für die Stadtverwaltung: Zugangsbarrieren und Hemmnisse müssen identifiziert, konkret benannt und abgebaut werden. Zur Konkretisierung hatte die Verwaltung 2008 in einem ersten Schritt das Institut für Kommunikationswissenschaft der Universität Duisburg/Essen mit dem Projekt "Selbstverständnis und Selbstdarstellung der Stadt Mülheim an der Ruhr - unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zu Bürgern mit Migrationshintergrund" beauftragt. Zentrale erste Ergebnisse des Projekts waren, ,,...dass in Mülheim kein Migrations- und Integrationsproblem im engeren Sinne zu beobachten sei und ein sog. `Ausländerproblem' durch die Menschen auch nicht wahrgenommen werde. Zudem sei eine Gleichartigkeit der Probleme zu erkennen, die deutsche sowie nicht-deutsche Angehörige bestimmter sozioökonomischer Schichten betreffen. Als 2. Projektphase schloss sich nach der Bestandsaufnahme des ISTZustandes eine Erarbeitung von Empfehlungen zu einer verbesserten Selbstpräsentation und Kommunikation an, mit der Zielsetzung eine neue Begrifflichkeit beim Umgang mit dem Thema Integration zu etablieren, ,,... da der Begriff `Integration' Defizite vermuten lasse, die in der Wirklichkeit so nicht vorhanden seien und einen vorwärts- und ergebnisorientierten Umgang mit allem erschwere, was im Zusammenhang mit MigrantInnen stehe.
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Wie im Integrationsbeirat (24.6.2010) und Hauptausschuss (1.7.2010) berichtet, unterzeichneten 2010, im Rahmen des interkommunalen Projektes ,,Kommunen als zukunftsfähige Arbeitgeberinnen" die 7 OberbürgermeisterInnen der Städte: Bochum, Duisburg, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen den Kontrakt ,,Interkulturelle Städteregion Ruhr, in dem sie erklären, dass sie möchten, dass:" 1. Interkulturelle Kompetenz als Qualitätsmerkmal in der Verwaltung, insbesondere im Personalmanagement verankert wird und in die Kriterien für Personalauswahl und Personalentwicklung mit einfließt. 2. Der Anteil der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte langfristig ihren Anteil an der Stadtbevölkerung entspricht. 3. Die beiden vorgenannten Ziele durch nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit erreicht werden. Zur konkreten Umsetzung des Kontraktes wurden Empfehlungen im Handlungsbuch ,,Vielfalt schafft Zukunft" zusammengefasst. In einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe (Koordinierungsstelle Integration, Personal- und Organisationsamt) wurde auf diesen Grundlagen das Konzept zur Interkulturellen Orientierung der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr erarbeitet, mit dem Titel: ,,Gemeinsamkeit und Vielfalt ­ Mülheim an der Ruhr: Eine Stadt für alle Bürger!". Das Konzept sieht vor, für die Stadt Mülheim an der Ruhr ein nachhaltiges Qualitätssicherungssystem zu entwickeln, um Hemmnisse und Barrieren für Zugewanderte dauerhaft abzubauen. In Anlehnung an ein im öffentlichen Sektor bereits erprobtes Qualitätssicherungsmodell (CAF1) soll das System, unterstützt durch eine externe Beratung, in zunächst einem Pilotfachbereich (Amt 53 - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) entwickelt und eingesetzt werden, um es dann auf weitere Fachbereiche zu übertragen. Vorgesehene Bausteine dafür sind: 1. Entwicklung eines Bewertungsbogens mit herauszuarbeitenden fachbereichsbezogenen Kriterien, wie zum Beispiel Verständlichkeit von Angeboten/Produkten, Zugang zu den Leistungen, Abwicklung der Leistungserstellung, Abwicklung des Erhalts von Leistungen. 2. 3. 4. Selbstbewertung und Analyse Maßnahmenkatalog und Umsetzung Controlling

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Common Assessment Framework (CAF) ist das gemeinsame Qualitätsbewertungsmodell der öffentlichen Verwal-

tung Europas.
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Mit erfolgreicher Umsetzung im Pilotfachbereich soll das System dann auf weitere Fachbereiche der Stadtverwaltung übertragen werden.

Abschließend ist festzustellen: Chancengleiche gesellschaftliche Teilhabe im Sinne eines weiten Inklusionsbegriffes zu ermöglichen und weiter auszubauen, ist eine große Herausforderung für die gesamte Gesellschaft ­ eine Aufgabe, die uns alle angeht und eine Aufgabe, die selbstverständlich nicht allein durch die Verwaltung bewältigt werden kann. Mülheim an der Ruhr ist bereits auf einem guten Weg!

I.V. (Ernst)

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