Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz - Berufsfeuerwehr Zur Alten Dreherei 11 45479 Mülheim an der Ruhr
Gestaltungsrichtlinien zur Erstellung von Feuerwehrplänen für die Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr
Stand: Dezember 2012
Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehrpläne
Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
Für Ihre Sicherheit
Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die eine Feuerwehr benötigt, um sicher und schnell Hilfe leisten zu können. Durch die stetig größer werdende Anzahl an Objekten mit erhöhter Gefahrneigung gewinnen Feuerwehrpläne immer mehr an Bedeutung. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr müssen auf bestehende Gefahren und Besonderheiten hingewiesen werden, damit ein sicheres und schnelles Vorgehen ermöglich wird. Wir fordern bei Gebäuden und Anlagen, die vom Standard abweichen und / oder besondere Gefahrenpotentiale bergen, von den Betreibern aktuelle Feuerwehrpläne. Sie liefern der Einsatzleitung schon vor Erreichen des Einsatzortes wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung und sachgerechte Entscheidungen ermöglichen. Das kann im Extremfall Menschenleben retten und größere Sach- und Umweltschäden vermeiden. Bei der Vielzahl an Objekten ist es zwingend erforderlich die Pläne einheitlich zu gestalten um der Einsatzleitung einen schnellen Überblick zu verschaffen. Dieses Merkblatt hat den Zweck, eine einheitliche Ausführung von Feuerwehrplänen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr zu erreichen. Es gibt den Erstellern von Feuerwehrplänen die notwendigen Hinweise zur Gestaltung der Pläne. Unabhängig davon sind besondere Anforderungen möglich. Weitere Pläne müssen von der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr im Einzelfall abgenommen werden. Grundsätzlich ist bei der Fertigung von Feuerwehrplänen die derzeit gültige DIN14095 ,,Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" anzuwenden. Dieses Merkblatt beschreibt die Ergänzungen und Abweichungen von dieser Norm, wie sie von der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr gefordert werden. Sollten Sie beabsichtigen, von den Vorhaben abzuweichen oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen das Sachgebiet Einsatzplanung/ -organisation der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr, Herr Fietz (Tel. 0208/455 3714) oder Herr Herber (Tel. 0208/455 3765), gerne zur Verfügung.
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Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehrpläne
Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
Inhaltsverzeichnis
1. 2.
2.1 2.2 2.3 2.4
Feuerwehrpläne Nur aktuell auch hilfreich ............ 4 Ausführung der Planunterlagen................................ 5
Layout ..................................................................................................... 5 Legende................................................................................................... 5 Maße der Schriftfelder (Plankopf)................................................................. 5 Format und Anzahl der Pläne....................................................................... 5
3. 4.
4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7
Zusammensetzung des Feuerwehrplanes ................. 6 Inhalt der Planunterlagen ........................................ 7
Allgemeine Anforderungen .......................................................................... 7 Objektbeschreibung (Checkliste zum Feuerwehrplan)...................................... 9 Übersichtsplan (Objektpläne) ...................................................................... 9 Geschosspläne ........................................................................................ 10 Kanal- und Abflussnetzpläne ..................................................................... 11 Zusätzliche Pläne..................................................................................... 11 Objektplan auf Datenträger....................................................................... 11
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Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
1. Feuerwehrpläne Nur aktuell auch hilfreich
In Feuerwehrplänen sind wesentliche Angaben zur Konstruktion, Nutzung und Anlagentechnik von Gebäuden und Objekten zusammengetragen, die eine wichtige Grundlage für die unmittelbare Einsatztaktik sind. Die Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr verlangt solche Pläne bei Neu- oder Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen, wenn dies im Brandschutzgutachten oder von der Brandschutzbehörde gefordert wird und grundsätzlich bei allen Objekten mit Brandmeldeanlage (BMA). In der Regel beauftragen die Eigentümer bzw. Betreiber der Gebäude und Anlagen Fachplaner mit der Erstellung solcher Feuerwehrpläne. Sie können Gefährdungspotentiale, bauliche Gegebenheiten und die Brandschutztechnik richtig einschätzen. Die folgenden Richtlinien erleichtern Eigentümern und Planern die Arbeit und den Umgang mit ,,ihrem" Feuerwehrplan. Jeder Plan ist nur so gut, wie er auch aktuell ist. Veränderungen an Gebäudeteilen, an der Konstruktion oder eine Nutzungsänderung können das Gefahrenpotential erhöhen oder verringern. Diese Änderungen müssen in den Feuerwehrplan eingearbeitet werden. Der Feuerwehrplan muss mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüft und ggf. ergänzt werden. Hierüber ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Alle Änderungen und Ergänzungen sind der Feuerwehr Mülheim schriftlich mitzuteilen. Je nach Größe des Objektes kann es sinnvoll sein, einen Mitarbeiter des Betriebes als Beauftragten für den Feuerwehrplan zu bestimmen. Um unnötige Arbeit und Kosten zu sparen, sollte sich der Fachplaner zunächst mit der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr in Verbindung setzen. Ihre Ansprechpartner sind Herr Fietz (Tel.: 0208/455-3714, Fax: 0208/455-583714, Email: Hans-Joachim.Fietz@muelheim-ruhr.de) oder Herr Herber (Tel.: 0208/455-3765, Fax 0208/455-583765, Email: Thomas.Herber@muelheim-ruhr.de).
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2. Ausführung der Planunterlagen
2.1
Layout
Das Layout für Feuerwehrpläne der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr ist einzuhalten. Abweichungen vom Layout sind mit der Feuerwehr abzustimmen.
2.2
Legende
Sämtliche Pläne müssen eine Legende enthalten. Diese darf nur die Symbole des entsprechenden Übersichts- und Geschossplanes mit der Kurzerläuterung im Klartext enthalten. Es müssen die grafischen Symbole Nach DIN 14034-6 verwendet werden. Auf den einzelnen Übersichts- und Geschossplänen sind der Name des Betriebes mit Adresse, das Jahr der Erstellung und der Hinweis "Feuerwehrplan" zu vermerken. Werden Geschosspläne in Teilabschnitten ausgeführt, ist unterhalb der Legende ein verkleinerter Lageplan darzustellen. Der Teilausschnitt ist auf diesem Lageplan farbig hervorzuheben.
2.3
Maße der Schriftfelder (Plankopf)
Das Schriftfeld ist am oberen Rand über die ganze Seite des Planes angeordnet. (siehe Layout und Musterplan Mülheim an der Ruhr).
2.4
Format und Anzahl der Pläne
Die Feuerwehrpläne sind in DIN A 3 quer auf weißem Papier zu fertigen. (Abweichung und Ergänzung der DIN 14095, 6.1) Von jedem Plan sind 4 Exemplare ungefaltet anzufertigen. Als Schutz sind Prospekthüllen (Klarsichthülle mit glatter Oberfläche) mit Lochung an der kurzen Seite zu verwenden (eine Hülle pro Seite). Die Feuerwehrpläne sind der Feuerwehr Mülheim auf CD-Rom im PDF - Format zur Verfügung zu stellen.
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3. Zusammensetzung des Feuerwehrplanes
Der Feuerwehrplan kann sich aus mehreren, nachfolgend aufgeführten Einzelplänen zusammensetzen. · · · · · Übersichtsplan (Objektplan mit Umgebung/Nachbarschaft) Ggf. Teilobjektpläne (Bei größeren oder mehreren Gebäuden) Geschosspläne Sonderpläne wie Kanal- und Abflussnetzplan mit Löschwasserrückhaltung, Entrauchungsplan, Sprinklerplan Objektbeschreibung (Checkliste zum Objekt siehe Anhang)
Welche dieser Pläne für das Objekt erforderlich sind, wird im Einzelfall von der Feuerwehr festgelegt. Feuerwehrpläne sind nach baulichen Erweiterungen und Nutzungsänderungen vom Betreiber unaufgefordert zu aktualisieren und der Berufsfeuerwehr zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt auch bei Änderungen von brandschutztechnischen Einrichtungen. Hinweis: Die Unterlagen zur Erstellung von Feuerwehrplänen stehen Ihnen auf der Internetseite der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr als PDF - Datei zum Download bereit. · · · · · Gestaltungsrichtlinien zur Erstellung von Feuerwehrplänen Checkliste zum Feuerwehrplan Layout Feuerwehrplan Mülheim an der Ruhr Grafische Symbole Musterpläne Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
www.muelheim-ruhr www.feuerwehr-muelheim.de Vor Fertigstellung der zu erbringenden Feuerwehrpläne sind diese zwecks Abstimmung und Prüfung, bereits im Entwurf (1-fach) der Feuerwehr Mülheim vorzulegen. Die Vorlage der Pläne kann auch als PDF - Datei per Email erfolgen.
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4. Inhalt der Planunterlagen
Grundsätzlich ist bei der Anfertigung von Feuerwehrplänen die DIN 14095 ,,Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" in der gültigen Fassung anzuwenden.
4.1
Allgemeine Anforderungen
Folgende Angaben gelten für alle Feuerwehrpläne und sind teilweise Ergänzungen zur gültigen DIN 14095: · · · · Es sind die graphischen Symbole für das Feuerwehrwesen (gem. DIN 14034-6) zu verwenden Der Nordpfeil ist durch den Buchstaben ,,N" zu ergänzen (Ergänzung 6.3 der DIN 14095). Die Zufahrt für die Feuerwehr sollte nach Möglichkeit so ausgerichtet werden, dass die Hauptzufahrt bzw. der Hauptzugang am unteren Rand des Planes liegt. Alle Hydranten die auf dem Objektgelände sowie in den umgebenden Straßen, angrenzende Gebäude und Anlagen vorhanden sind müssen im Übersichtsplan mit Angabe der Rohrleitungsnennweiten enthalten sein (Ergänzung zu 5.3 der DIN 14095). · Gefahrenhinweise: Es sind Gefahrenhinweise über bauliche und technische Einrichtungen sowie Hinweise zu stofflichen Gefahren, baulichen und technischen Anlagen darzustellen. Dies muss durch farbige Bildzeichen gemäß DIN 14034 (,,Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen") bzw. DIN 14095 erfolgen. Beispiele: Brandgefahr, Explosionsgefahr, Absturzgefahr, Gefahr durch giftige, ätzende oder biologische Stoffe, durch elektrische Anlagen und Laserstrahlen, durch Radioaktivität sowie durch Druckgefäße und Behälteranlagen. · Bauliche Anlagen: Horizontale und vertikale Brandabschnitte, tragende Teile wie Stützen, Wände, Wanddurchbrüche wie Fenster, Türen, Montageöffnungen, Installationsschächte, Installationsdurchbrüche, wesentliche Maschinenaufstellplätze, Förderanlagen, Regalanlagen. · Technische Anlagen: Alle Darstellungen von baubehördlich zugelassenen technischen Anlagen und Bauteilen im Verbund mit Wänden, Decken etc. wie Türen, Tore Brandschutzklappen, Schotten, Wandhydranten, Steigleitungen, Einspeisungen, Sprinkler-, CO2- und sonsSeite 7 von 11
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tige Objektschutzanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie deren Bedienstellen, Sprinklerzentralen, Not-Aus-Schalter für wichtige technische Anlagen (Heizung, Klima, Produktionsmaschinen, Aufzugsmaschinenraum). · Bildzeichen, die in die Pläne eingetragen werden, müssen unmißverständlich der tatsächlichen Position der Bauteile, technischen Anlagen und Bedienstellen zugeordnet sein. · Hinweise im Klartext (Fettschrift) auf den Feuerwehrplänen sind rot und fett zu umranden; z.B.: Alle Türen im Geschoss sind T 30
· · ·
Die Pläne dürfen keine Baumaße enthalten. Die Pläne sind nicht mit Informationen zu überladen - gegebenenfalls sind zusätzliche Detailpläne anzufertigen. Bei Gebäuden in mehrgeschossiger Bauweise ist für jedes Geschoss ein Grundrissplan (Geschossplan) mit Detaileintragungen beizufügen.
·
Zu verwendende Farben: Befahrbare Flächen: Nicht befahrbare Flächen: Räume und Flächen mit besonderen Gefahren und Brandwände: Löschwasserversorgung (Entnahmestellen) Horizontale Rettungswege (Flure, Rettungstunnel) Vertikale Rettungswege (Treppenräume) rot blau hellgrün dunkelgrün hellgrau hellgelb
Unterlegte Farben dürfen die Leserlichkeit oder die Erkennbarkeit graphischer Symbole oder Schriften nicht beeinträchtigen. · Zufahrts-, Zugangspfeile: Haupt- und Nebenzufahrten: Hauptzugang Feuerwehr (Zugang zur BMZ): Gebäudezugänge: grün grün schwarz
Sollte aus Übersichtsgründen eine weitere farbige Abstufung in den Plänen notwendig sein ist die farbige Kennzeichnung vorher mit der Feuerwehr abzustimmen.
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4.2
Objektbeschreibung (Checkliste zum Feuerwehrplan)
Aus der Objektbeschreibung (in Textform) soll neben der Erreichbarkeit einer baulichen Anlage in erster Linie die Nutzung sowie mögliche Gefahren und deren Abwehr ersichtlich sein. Die Checkliste zum Feuerwehrplan ist vom Betreiber/Planersteller auszufüllen und der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr in einfacher Ausführung mit den Feuerwehrplänen zu übergeben.
4.3
Übersichtsplan (Objektpläne)
Es gelten die Ausführungen der DIN 14095, 5.3 als Mindestanforderungen mit nachfolgenden Konkretisierungen: · · · · · · · Tore, Schrankenanlagen und Absperrungen sind zu kennzeichnen, Öffnungseinrichtungen (Dreikant, Feuerwehrschließung, Pförtner) sind anzugeben Zufahrtsbegrenzungen in Breite, Höhe und Belastung sind zu markieren Bezeichnungen der Gebäude und Anlagenteile Hauptzufahrt für die Feuerwehr ist zu kennzeichnen Hauptzugang für die Feuerwehr ist zu kennzeichnen (Zugang zur BMZ) Nebenzufahrten, Umfahrungen und Nebeneingänge Hydranten mit Durchmesser der Versorgungsleitung (z.B. DN 150), Löschbrunnen mit Entnahmeleistung pro Minute, offene Gewässer mit Gesamtbevorratung (sofern nicht unerschöpflich), Absperreinrichtungen, Hauptschieber u. ä. sind einzuzeichnen · · · · · · · · einsatztaktisch bedeutsame Löschwasserentnahmestellen in benachbarten Bereichen sind in Absprache mit der Berufsfeuerwehr zeichnerisch oder schriftlich darzustellen. Treppenräume, Fluchttunnel und Aufzüge sind zu kennzeichnen; besondere Anmerkungen zu Aufzügen mit Evakuierungsschaltung ständig besetzte Stellen (z.B. Pförtner) Besondere Anleiterstellen für die Feuerwehr Lage von Traforäumen und elektr. Betriebsmitteln über 1000 V sowie mit PCB gefüllten Betriebsmitteln mit Spannungsangabe mit Löschanlagen geschützte Bereiche, einschließlich ihrer Zentralen Hauptschieber Gas, Wasser, Dampf und andere Medien sind einzuzeichnen und zu kennzeichnen Elektrische Trennstellen sind zu kennzeichnen.
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4.4
Geschosspläne
Es gelten die Ausführungen der DIN 14095, Pkt. 5.4 als Mindestanforderungen und die allg. Anforderungen mit nachfolgenden Konkretisierungen: · · · · Haupt- und Nebenzugänge sind durch Pfeile zu kennzeichnen Treppenräume sind dunkelgrün zu hinterlegen und zu bezeichnen Flure und Laufwege sind hellgrün zu hinterlegen In Absprache mit der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr kann auf einzelne Raumbezeichnungen verzichtet werden, wenn die Gesamtnutzung eindeutig ist (z. B. Büroetage). Dies gilt jedoch nicht für Technik- und Lagerräume in diesen Etagen sowie Räume, von denen besondere Gefahren ausgehen. Teeküchen in Büroetagen bedürfen keiner besonderen Kennzeichnung. · · · Die Standorte der BMZ, ÜE, FAT, FBF, RWA und des FIBS ist anzugeben. Technikräume mit besonderen Gefahren (z.B. Trafo-Raum) sind einzuzeichnen zu bezeichnen und rot zu hinterlegen. Räume mit besonderen Gefahren sind zu bezeichnen und rot zu hinterlegen. Hierunter fallen insbesondere Räume, in denen radioaktive Stoffe, brand- und explosionsgefährliche Stoffe, Chemikalien und biologische Agenzien lagern oder mit ihnen umgegangen werden. Auf Lagerart und Lagermenge ist hinzuweisen. Die Gefahrenhinweise sind mit Symbolen gem. DIN zu kennzeichnen. Zusätzliche Hinweise unterhalb des Gefahrensymbols: Radioaktive Stoffe: Gefahrengruppe nach Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 (IA IIIA), offene oder umschlossene Stoffe usw. Brandgefährliche Stoffe: Gefahrklasse nach BetrSiVO, Druckgase, Flüssiggase, tiefkalte Gase u. ä. Explosivstoffe: Angaben nach dem Sprengstoffgesetz, nach FwDV 500 Chemische Stoffe: Gefahrengruppe nach FwDV 500 (IC IIIC). Biologische Agenzien: Gefahrengruppe nach FwDV 500 (IB IIIB), Einstufung S1-S4 nach GenTG. · Die Absperreinrichtungen von einsatztaktisch wichtigen Rohrleitungen sind einzuzeichnen. Gefahrgüter in größeren Mengen sind mit der orangefarbenen Warntafel inkl. Stoffnummer und Gefahrenzahl zu kennzeichnen. Seite 10 von 11
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Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
Kenntlichmachung der durch automatische Löschanlagen geschützten Bereiche. Warnhinweise auf Bereiche, in denen nur bestimmte Löschmittel eingesetzt werden dürfen. Nicht begehbare Flächen. Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom und sonstige Anlagen.
Besondere Angaben: · Bei biologischen Stoffen sind die entsprechenden Bereiche im Plan nach den biologischen Gefahrengruppen IB bis IIIB gemäß der VFdB - Richtlinie 10/02 (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V.) und der FwDV 500 zu kennzeichnen. · · Bei radioaktiven Stoffen sind die entsprechenden Bereiche im Plan nach den Gefahrengruppen IA bis IIIA gemäß FwDV 500 zu kennzeichnen. Bei chemischen Stoffen sind die entsprechenden Bereiche im Plan nach den Gefahrengruppen IC bis IIIC gemäß FwDV 500 zu kennzeichnen.
4.5
Kanal- und Abflussnetzpläne
Bei Vorhandensein von Löschwasserrückhaltesystemen sind Kanal- und Abflussnetzpläne zu erstellen. · · · Löschwasserrückhaltesysteme sind mit der Größe der Aufnahmekapazität einzuzeichnen. Kanaleinläufe, Zuflüsse und Abschiebereinrichtungen sind zu markieren. Besondere Hinweise zum Dichtsetzen dieser Einrichtungen sind dem Feuerwehrplan beizufügen. Von der Berufsfeuerwehr können zusätzlich Abwasserpläne gefordert werden, aus denen insbesondere die Kanaleinläufe, die Schnittstellen zum öffentlichen Kanalsystem und Absperreinrichtungen hervorgehen.
4.6
Zusätzliche Pläne
Bei besonderen Gefahren können weitere, spezielle Pläne gefordert werden. Dies gilt z.B. bei größeren Rohrnetzen, unterirdischen Gängen/Kabelkanälen, Sprinkleranlagen, größeren Objekten mit umfangreicher Entrauchungstechnik usw..
4.7
Objektplan auf Datenträger
Neben der Papierausgabe werden die Feuerwehrpläne auf Datenträger (CD-ROM) im Dateiformat PDF benötigt.
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