Sondernutzung öffentlicher Flächen
Sie wollen auf öffentlicher Fläche
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einen Werbereiter, Warenauslage vor Ihrem Geschäftslokal aufstellen
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mittels eines Plakates für Ihre Veranstaltung werben
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durch ein Hinweisschild auf Ihren Gewerbebetrieb hinweisen
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vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Restaurant eine Außengastronomie errichten
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einen Informationsstand errichten
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einen Container oder ein Baugerüst aufstellen
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Baumaterial lagern
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Baumaschinen aufstellen (z. B.: Autokrane, Hubsteiger, Aufzüge etc.)
dann wollen Sie eine sogenannte Sondernutzung vornehmen. Eine Sondernutzung, ist eine genehmigungspflichtige Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für private Zwecke. Rechtsgrundlage für die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung ist die Sondernutzungssatzung vom 22. Dezember 2006. Für bestimmte Sondernutzungen in der Innenstadt muß die seit 1. April 2011 geltende Gestaltungssatzung beachtet werden. Diese finden Sie den weiter unten stehenden Links.
Unterlagen
Den Antrag hierfür können Sie beim Ordnungsamt stellen.
Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens
14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Nutzungsart und Verwaltungsaufwand zwischen 11,00 Euro und 767,00 Euro. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Art der Nutzung, der Tarifzone, d. h die Örtlichkeit, wo die Nutzung vorgenommen wird, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung.
Genaue Beträge finden Sie den weiter unten stehenden Links im Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung. In bestimmten Fällen ist auch eine Gebührenbefreiung, oder -reduzierung möglich. Informationen hierüber finden Sie in den weiterführenden Links.
Möchten Sie genauere Informationen zu speziellen Sondernutzungsarten, dann wählen Sie hier:
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Werbereiter, Warenauslage, Informationsstand
Kontakt
Stand: 14.12.2011














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