Sonntagsfahrverbot, Feiertagsfahrverbot Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsordnung verbietet den Verkehr mit LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Anhängern hinter LKW an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 - 22.00 Uhr generell.
In dringenden Fällen kann das Ordnungsamt Ausnahmen zulassen.

Unterlagen:
Es wird formloser Antrag benötigt, der Angaben über das Transportgut, den Transportweg und eine Begründung dafür enthält, warum dieser Transport während des Verbotszeitraumes durchgeführt werden muss. Das Ordnungsamt wird ggf. zusätzliche Bescheinigungen als Nachweis der Dringlichkeit fordern.

Gebühren:
Die Gebühren betragen zwischen 30,00 EUR und 80,00 EUR je nach Geltungsdauer der Genehmigung.

Kontakt


Stand: 19.11.2009

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel