Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, einschließlich der Auszubildenden, die krankenversicherungs- und rentenversicherungspflichtig und/oder arbeitslosenversicherungspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Nicht zu diesem Personenkreis gehören kurzfristig Beschäftigte (Beschäftigung höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage) und geringfügig Beschäftigte (laufende/regelmäßige Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden).

Die der Stadt Mülheim an der Ruhr vorliegenden Daten umfassen die Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen und Altersgruppen. Eine Übersicht mit den aktuell vorliegenden Beschäftigtenzahlen kann als PDF-Datei (siehe Kontext) heruntergeladen werden.

Darüber hinaus liegen kleinräumige Daten nach Teilräumen, Stadtteilen, Statistischen Bezirken und Stimmbezirken über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vor.

Die folgende Grafik zeigt die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Jahren 1998 bis 2010. 

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Mülheim an der Ruhr 12/2010

 

 

 

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Stand: 16.08.2011

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