Spätaussiedler- und Vertriebenenwesen

Um als Spätaussiedler bzw. Ehegatte oder Abkömmling in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können, muss seit dem 1.7.1990 vom Herkunftsland aus ein Aufnahmeverfahren betrieben bzw. ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Der Aufnahmeantrag kann durch Bevollmächtigte im Bundesgebiet beim Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) oder durch die Antragsteller selbst im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft gestellt werden. Aufnahmeanträge gibt es u.a. beim Bundesverwaltungsamt, beim Deutschen Roten Kreuz und bei den Landsmannschaften.

Der Spätaussiedler, sein Ehegatte und seine Abkömmlinge sowie die sonstigen Familienangehörigen werden nach ihrer Ankunft im Bundesgebiet vorläufig vom Bund untergebracht.
Dort führt das Bundesverwaltungsamt eine Identitätsprüfung durch und erteilt einen Registrierschein. Dieser legt fest, welches Bundesland die Personen aufnehmen muss (Für Nordrhein-Westfalen ist die Außenstelle Unna-Massen zuständig).

Ob ein aufgenommener Spätaussiedlerbewerber auch tatsächlich als Spätaussiedler anerkannt wird, entscheidet sich in der Regel erst dann, wenn der Bewerber seinen Wohnsitz im Bundesgebiet genommen hat und eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG beantragt. Durch diese Bescheinigung erwirbt der Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit, kann verschiedene Hilfsangebote in Anspruch nehmen und hat Vorteile bei der Rentenversicherung. Weitere Auskünfte und Termine erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Ordnungsamt.

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Stand: 13.10.2010

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