Sprengstoffschein
Diese Erlaubnis ist für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie bei deren Erwerb oder Beförderung erforderlich.
Sie benötigen einen Sprengstoffschein, wenn Sie Patronen laden, wiederladen und auseinander nehmen (delaborieren) oder Sie mit Vorderladerwaffen (Laden mit Schwarzpulver) umgehen. Um einen Sprengstoffschein erhalten zu können, müssen Sie einen staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz absolvieren. Dies ist ein Grundlehrgang für den Umgang mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen sowie für den nicht gewerbsmäßigen Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen und das Delaborieren von Patronenhülsen. Für diesen Lehrgang benötigen Sie eine durch die zuständige Behörde ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bevor diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, wird die Zuverlässigkeit des Antragstellers geprüft.
Die Gebühr für die Erstausstellung des Sprengstoffscheines beträgt zurzeit 100,- Euro. Der Schein ist fünf Jahre gültig. Für jede Verlängerung werden Gebühren in Höhe von 80,- Euro fällig.
Bitte beachten sie unbedingt, dass die Verlängerung des Sprengstoffscheins drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Behörde vorgelegt werden muss!
Kontakt
Stand: 15.03.2012













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