Stadt gewinnt Klageverfahren beim Abwasser!

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute alle anhängigen Klagen gegen die Abwassergebührenbescheide 2006 zurückgewiesen. Damit bestätigt das Gericht die Rechtmässigkeit der Abwassergebühren 2006. Das in die Gebührenkalkulation einfließende Entgelt, das die Stadt an die SEM GmbH zahlt, entspricht nach Auffassung des Gerichts den Vorschriften des Preisrechts - eben das war zuletzt streitig gewesen.

Auch die anderen von den Klägern vorgebrachten sonstigen Einwände, z.B. die Verwendung der Veräußerungserlöse bei Gründung der SEM GmbH und die Rückführung der handelsrechtlichen Gewinne des Eigenbetriebes in den Gebührenhaushalt, wurden vom Gericht als nicht stichhaltig angesehen.

Aus Sicht der Stadt sind damit alle strittigen Punkte geklärt, so dass die in den vergangenen Monaten doch teilweise heftige Diskussion um kommunale Gebühren wieder in sachgerechte Bahnen gelenkt worden ist.

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Stand: 12.12.2007

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