Stadt weist auf Hausanschlussprüfungen hin
Die Stadt Mülheim an der Ruhr weist darauf hin, dass zur Zeit Mitarbeiter der Firma ropla hebben aus Oberhausen Termine mit Hausbesitzern auf Grundlage des § 45 Abs. 5 der Landesbauordnung NW vereinbaren wollen, um Dichtigkeitsprüfungen von Hausanschlüssen durchzuführen.
Die genannte Firma ist nicht von der Stadt Mülheim an der Ruhr beauftragt. Ebenso hat die Firma nicht den Sachkundenachweis zur Prüfung der Anschlüsse erbracht.
Niemand ist verpflichtet die Beratungstermine wahrzunehmen oder der Firma einen Auftrag zu erteilen.
Die genannte Firma ist nicht von der Stadt Mülheim an der Ruhr beauftragt. Ebenso hat die Firma nicht den Sachkundenachweis zur Prüfung der Anschlüsse erbracht.
Niemand ist verpflichtet die Beratungstermine wahrzunehmen oder der Firma einen Auftrag zu erteilen.
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Stand: 13.08.2004













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