Archiv-Beitrag vom 08.06.2011Stadtkämmerer Uwe Bonan: Liquiditätskredite in Fremdwährung (Schweizer Franken) "beherrschbar"!

Archiv-Beitrag vom 08.06.2011Stadtkämmerer Uwe Bonan: Liquiditätskredite in Fremdwährung (Schweizer Franken) "beherrschbar"!

Stadtkämmerer Uwe Bonan hat in der Sitzung des Finanzausschusses am 6. Juni 2011 sämtliche Geschäfte der Stadt zu Liquiditätskreditaufnahmen in Fremdwährung (Schweizer Franken) umfänglich vorgestellt. Dabei wurden Chancen und Risiken sowie entsprechende Beispielrechnungen präsentiert (siehe beigefügte Folienpräsentation) und diskutiert.
Uwe Bonan, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Mülheim an der Ruhr.Foto: Walter Schernstein-
Rückwirkend betrachtet wurden bereits drei Geschäfte mit einem erwirtschafteten Zinsvorteil für die Stadt von rund 95.500 EUR und einem Wechselkursgewinn von 1.531.243,01 EUR beendet. Zwei weitere Geschäfte mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio. EUR laufen derzeit noch. Hier beträgt der voraussichtliche Zinsvorteil (als Momentaufnahme) rund 173.000 EUR. Der Wechselkurs wird täglich beobachtet. Sobald sich eine positive Ergebnissituation ergibt, wird das Geschäft oder werden die Geschäfte mit dem für die Stadt günstigen Wechselkurs = Gewinn zum Ende der Laufzeit gesichert und damit zugleich beendet.

Ein theoretisch vorliegendes Wechselkursrisiko wird in der tatsächlichen Abwicklung dadurch eliminiert, dass die Stadt bei einem Wechselkurs, der unter dem Einstandskurs liegt, das laufende Geschäft prolongiert, d. h. zum gleichen Wechselkurs ohne Mehrkosten verlängert. Dann beginnt wieder die tägliche Beobachtung.

Da das Liquiditätskreditvolumen der Stadt deutlich über 500 Mio. EUR liegt und Liquiditätskredite in fremder Währung nur bis zu einem Volumen von 50 Mio. EUR aufgenommen werden, kann dadurch für die Stadt auch kein vorzeitiges Rückzahlungserfordernis entstehen. Der Zinsvorteil bei einer Kreditaufnahme in Schweizer Franken gegenüber dem Kreditmarkt im Euroraum besteht weiter.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass laut Runderlass des Innenministeriums vom 9.10.2006 die Kommunen aus Wirtschaftlichkeitserwägungen Kredite in fremder Währung aufnehmen können. Hierdurch können Zins- und Wechselkursvorteile im Rahmen eines aktiven Zinsmanagements generiert werden. Das Risiko ist beherrschbar. Dies wurde hier bisher sehr erfolgreich praktiziert. Bis zur Verabschiedung eines neuen Regelwerks u. a. zur Aufnahme von Krediten in Fremdwährung durch den Finanzausschuss, wird auf den Abschluss entsprechender Neugeschäfte verzichtet.


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Stand: 10.06.2011

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