Stadtverwaltung bitte um Mitarbeit: Mülheimer Mietspiegel 2002/03 – schriftliche Befragung beginnt am Mittwoch (25.9.2002)
Zum 1. Januar 1998 wurde für Mülheim an der Ruhr ein erster empirischer, d.h. auf eine systematische, repräsentative Datenerhebung gestützter Mietspiegel wirksam.
Spätestens mit der im September 2001 durchgeführten Reform des Mietrechts, die u.a. die besondere Bedeutung des qualifizierten Mietspiegels und die daran geknüpften besonderen Rechtsfolgen (Beweismittel im Mietprozess) herausgestellt hat - besteht unter den Mülheimer Wohnungsmarktexperten rundum Einvernehmen, an der 1997/98 eingeführten neuen Aufstellungspraxis festzuhalten.
Inzwischen - der letzte Mietspiegel gilt nunmehr schon seit über vier Jahren unverändert - ist eine Neuaufstellung fällig geworden.
Angestrebt ist wiederum - vor allem wegen der besseren Handhabbarkeit (Verständlichkeit) - ein so genannter Tabellenmietspiegel, der die ortsüblichen durchschnittlichen Quadratmetermieten und Mietzinsspannen für die nach den gesetzlichen Vergleichskriterien - "Art", "Größe", "Aus-stattung", "Beschaffenheit/(Alter)" und "Wohnlage" - differenzierten Wohnungen im freifinanzierten Wohnungsbau Mülheims ausweist.
Mittels Fragebogen sollen 20.000 repräsentativ ausgewählte Mülheimer Bürgerinnen und Bürger postalisch-schriftlich befragt werden.
Die Erhebungsphase wird etwa sechs Wochen dauern. Zum Befragungsauftakt – ab Mittwoch 25.9. - erhalten die zufällig ausgewählten Mülheimer ein erläuterndes Anschreiben von Baudezernentin Helga Sander, samt Fragebogen und vorbereitetem Briefumschlag für die (kostenlose) Rücksendung. Fragen werden unter der Telefonnummer 4 55 68 02 und 4 55 64 01 beantwortet.
Spätestens mit der im September 2001 durchgeführten Reform des Mietrechts, die u.a. die besondere Bedeutung des qualifizierten Mietspiegels und die daran geknüpften besonderen Rechtsfolgen (Beweismittel im Mietprozess) herausgestellt hat - besteht unter den Mülheimer Wohnungsmarktexperten rundum Einvernehmen, an der 1997/98 eingeführten neuen Aufstellungspraxis festzuhalten.
Inzwischen - der letzte Mietspiegel gilt nunmehr schon seit über vier Jahren unverändert - ist eine Neuaufstellung fällig geworden.
Angestrebt ist wiederum - vor allem wegen der besseren Handhabbarkeit (Verständlichkeit) - ein so genannter Tabellenmietspiegel, der die ortsüblichen durchschnittlichen Quadratmetermieten und Mietzinsspannen für die nach den gesetzlichen Vergleichskriterien - "Art", "Größe", "Aus-stattung", "Beschaffenheit/(Alter)" und "Wohnlage" - differenzierten Wohnungen im freifinanzierten Wohnungsbau Mülheims ausweist.
Mittels Fragebogen sollen 20.000 repräsentativ ausgewählte Mülheimer Bürgerinnen und Bürger postalisch-schriftlich befragt werden.
Die Erhebungsphase wird etwa sechs Wochen dauern. Zum Befragungsauftakt – ab Mittwoch 25.9. - erhalten die zufällig ausgewählten Mülheimer ein erläuterndes Anschreiben von Baudezernentin Helga Sander, samt Fragebogen und vorbereitetem Briefumschlag für die (kostenlose) Rücksendung. Fragen werden unter der Telefonnummer 4 55 68 02 und 4 55 64 01 beantwortet.
Kontakt
Stand: 19.09.2002













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