Stadtverwaltung führt derzeit Hundebestandsaufnahme durch

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden von NRW, erhebt auch die Stadt Mülheim an der Ruhr eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung, Zentrales Finanzmanagement, (Zimmer 279-286, Telefon 455 – 2051 / 2053 / 2060 / 2061 / 2074) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 120,00 € für einen Hund. Entsprechend mehr (138,00 € bzw. 156,00 € je Hund) müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadtverwaltung aufgrund von Vergleichszahlen mit anderen Städten davon aus, dass in nennenswertem Umfang im Stadtgebiet lebende Hunde nicht angemeldet sind. Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet werden deshalb in den nächsten Tagen und Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht.
Die von der Verwaltung beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste GmbH wird durch Befragung der Haushalte den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, sollte sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen lassen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, werden die betroffenen Hundehalter eine rückwirkende Steuerfestsetzung erhalten. Zudem muss damit gerechnet werden, dass Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Daher empfiehlt es sich für jeden Hundehalter, die „Vierbeiner“ schnellstens anzumelden.

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Stand: 22.08.2003

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