Städtebaulicher Vertrag
Neubaugebiete werden vielfach von nur einem Investor oder einer Investorengruppe bebaut.
Oft werden Bebauungspläne unter Berücksichtigung städtebaulicher Belange speziell für ein Investorenvorhaben erstellt (vorhabenbezogene Bebauungspläne).
Hier bietet es sich an, dass die verkehrlichen Erschließungsanlagen ebenfalls gemäß dem Baufortschritt der Hochbauten durch die Investoren oder einer von diesen beauftragten Straßenbaufirma erstellt werden.
Auf der Basis eines entsprechenden Erschließungsvertrages für das Baugebiet schließt der Investor zur Durchführung der städtebaulichen Vorhaben einen Durchführungsvertrag mit dem Amt für Verkehrswesen und Tiefbau ab.
Kontakt
Stand: 20.12.2011













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