Stand des Eilverfahrens gegen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW wegen der Änderungsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf

Nachdem sowohl das Ministerium als auch die Flughafen Düsseldorf GmbH den von der Stadt Mülheim an der Ruhr vorgeschlagenen modifizierten Vergleich nicht angenommen haben, ist nunmehr der Vergleich in der ursprünglichen Fassung zustande gekommen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht per Verfügung mitgeteilt und aus Gründen der Klarstellung das Eilverfahren eingestellt.

Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung über die noch anhängige Klage der Stadt Mülheim an der Ruhr (Hauptsacheverfahren) oder bis zu ihrer anderweitigen Erledigung die Beteiligten davon ausgehen, dass die Flughafen Düsseldorf GmbH die in den Verfahren der Stadt Ratingen bzw. verschiedener Privatkläger getroffenen Vollziehungsregelungen beachten wird.

Diese beinhalten, dass der Flughafen Düsseldorf die streitgegenständliche Änderung der Betriebsregelung derzeit nur eingeschränkt ausnutzen darf. Einerseits ist die Zahl der Erhöhung für die in einer Hälfte der Wochenstunden zu vergebenden Slots in diesen Beschlüssen auf 40 beschränkt worden. Zum anderen bleibt es zunächst in der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr bei der bisherigen Regelung, so dass statt 36 Landungen 15 Landungen im Winter bzw. 25 im Sommer zulässig sind.

Eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt also der Klage vorbehalten. Das Oberverwaltungsgericht ist nach eigenem Bekunden bemüht, die Verfahren im 1. Quartal 2007 zur Entscheidung zu bringen. Dies betrifft im übrigen auch die ebenfalls klagenden Nachbarstädte Essen, Ratingen, Neuss, Kaarst und Meerbusch.

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Stand: 29.12.2006

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