Stellungnahme zu den Irritationen um den Erbpachtvertrag mit der WDL
Der Rat der Stadt beschloss am 26.2.2004 "die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage der in der Begründung unter 1. bis 5. dargestellten Eckpunkte einen Erbbaurechtsvertrag hinsichtlich des ca. 35.000 m² großen Grundstücks Lilienthalstraße 8 mit Herrn Theodor Wüllenkemper abzuschließen".
Mit Erbbaurechtsvertrag vom 7.4.2004 vereinbarte die Stadt mit Herrn Wüllenkemper die Umsetzung des Ratsbeschlusses. Dabei wurde vereinbart,
- eine Teilfläche aus dem bestehenden Erbbaurecht zu entlassen,
- das seinerzeit bestehende Erbbaurecht an einer ca. 21.250 m² großen Fläche über den 20.6.2004 hinaus zu verlängern und mit weiteren Teilflächen bis zum 30.6.2024 - entsprechend des Ratsbeschlusses verändert - als erweitertes Erbbaurecht zu bestellen.

In Vollzug des Erbbaurechtes wurden die Flächen neu vermessen und am 6.10.2005 die dingliche Einigung vom Notar beurkundet.
Zu einem grundbuchlichen Vollzug kam es dann jedoch nicht, da eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes erging. Das Grundbuchamt wies u. a. darauf hin, dass die vereinbarte Verlängerung des beim Vertragsabschluss noch bestehenden Erbbaurechtes nicht mehr möglich war, da es zwischenzeitlich abgelaufen sei. "Gleichzeitig räumte das Grundbuchamt aber auch eine Heilung der nicht mehr möglichen Verlängerung durch eine Bestellung des Erbbaurechtes zu den vereinbarten Konditionen ein," so Stadtkämmerer Uwe Bonan. Von einem "vertraglosen Zustand", wie von den Grünen gemutmaßt, könne somit in keiner Weise die Rede sein. "Der Vertrag mit Herrn Wüllenkemper hat auf jeden Fall Bestand". Wie in nahezu allen notariellen Grundstücksverträgen beinhaltet auch der Erbbaurechtsvertrag mit Herrn Wüllenkemper eine sog. "Salvatorische Klausel", die besagt, dass die Bestimmungen des Vertrages, die dinglich nicht wirksam vereinbart sind, schuldrechtlich wirken und so gültig sind.
Der jetzige Vorstoß der Grünen stößt beim Kämmerer auf "Verwunderung". Hatte man sich seitens der Fraktion doch in der letzten Ratssitzung mit einer entsprechenden Erläuterung der Oberbürgermeisterin zufrieden gegeben.
Uwe Bonan bestätigt noch einmal ausdrücklich: "Entgegen der von den Grünen geäußerten Ansicht ist kein neuer Ratsbeschluss erforderlich, um den geltenden Beschluss vom 26.2.2004 umzusetzen."
Das von den Grünen "aufgebauschte Problem" könne auch nicht dazu führen, das Thema Flughafen und Gewerbepark "neu aufzurollen", wie von MBI gefordert.
Bonan: "Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Verwaltung in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die vom Rat beschlossenen Bedingungen zu verändern oder gar zu unterlaufen."

Kontakt
Stand: 30.03.2007













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