Störung des Verkehrs durch Pflanzenwuchs

Wenn Äste oder Zweige von Privatgrundstücken so in den Verkehrsraum hineinragen, dass Behinderungen entstehen, setzt sich das Ordnungsamt mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung und veranlasst diesen, für einen entsprechenden Rückschnitt zu sorgen.

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Stand: 09.11.2007

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