Straßen-Erschließung
Die Erschließung von Grundstücken durch den Bau einer Anliegerstraße sowie die Genehmigungen von Zufahrten erfolgen durch das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau.
Basis ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Stand: 19.12.2011
Die Erschließung von Grundstücken durch den Bau einer Anliegerstraße sowie die Genehmigungen von Zufahrten erfolgen durch das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau.
Basis ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan.
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