Straßenreinigung und Gebühren
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Die Straßenreinigung und mit ihr der Winterdienst sind Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Warum die Gemeinden diese Aufgabe erfüllen, ist nicht nur mit dem gesetzlichen Auftrag zu erklären. Vielmehr stehen Aspekte wie Verkehrssicherheit, Gefahrenabwehr und Pflege des Stadtbildes im Vordergrund, also Serviceleistungen für die Allgemeinheit. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es einer umfassenden Organisation, Logistik und rechtlichen Ausgestaltung. Straßenreinigung und Winterwartung sind also kein Selbstzweck, sondern Dienst am Bürger. | |
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Diese Dienstleistungen können nicht zum Nulltarif erbracht werden. Straßenreinigung und Gebührenerhebung bilden von daher eine untrennbare Einheit. Für alle zum Nutzen, von allen finanziert - mit dieser einfachen Formel lässt sich die Wechselwirkung zwischen der kommunalen Leistung und der geforderten Gegenleistung am besten beschreiben. | |
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Stand: 14.02.2011














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