Tabakwaren erst mit 18 Jahren

Das Amt für Kinder, Jugend und Schule- und das Ordnungs-amt weisen auf die Verschärfung des Jugendschutz-gesetzes hin, wonach ab dem 1. September der Erwerb von Tabakwaren erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt ist.

Aufgrund des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vom 20.Juli 2007 wurde auch das Jugendschutzgesetz geändert. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass ab dem 1. September in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren abgegeben werden dürfen und ihnen das Rauchen nicht gestattet werden darf. Vor der Änderung war dieses für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt.

Für Gaststätten und Geschäfte, die Tabakwaren verkaufen, ist es nun Pflicht, die neuen Jugendschutzbestimmungen auszuhängen. Wer sich zum Beispiel als Gewerbetreibender oder Veranstalter nicht an die neuen Vorschriften hält, also Zigaretten an unter 18-Jährige abgibt oder das Rauchen gestattet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass mit Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der geänderten Bestimmungen gerechnet werden muss.

Bei Rückfragen oder Hinweisen stehen die Mitarbeiter/innen des Jugend- und des Ordnungsamtes unter den Rufnummer 0208 / 455 - 4532 (Amt für Kinder, Jugend und Schule) und 0208 / 455 - 3230/3232 (Ordnungsamt) zur Verfügung.

Kontakt


Stand: 31.08.2007

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