Teilung (Verdeutlichung)
Der Begriff Teilung wird landläufig für recht unterschiedliche Sachverhalte verwendet.
Zur Verdeutlichung:
Wenn aus einem Grundstück zwei rechtlich selbständige Grundstücke werden sollen (z.B. zum getrennten Verkauf oder Beleihung), ist i.d.R. eine Teilungsgenehmigung erforderlich, weil durch die Teilung baurechtliche Bestimmungen berührt sein können. Ansprechpartner in einem solchen Fall ist das Bauordnungsamt.
Aufgrund der Teilungsgenehmigung kann dann eine Vermessungsstelle die Teilungsvermessung ausführen. Dann wird das Liegenschaftskataster fortgeführt (katastertechnischer Bergriff: Zerlegung) und auch das Grundbuch (Grundbuchteilung ist die Eintragung der neue gebildeten Grundstücke unter verschiedenen lfd. Nr.).
Bei der Bildung von Wohnungseigentum wird der Begriff Teilung oft für den Aufteilungsplan in Wohnungseigentum benutzt. Dieser ist notariell zu beurkunden und setzt eine Abgeschlossenheits-erklärung des Bauordnungsamtes voraus.
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Stand: 31.03.2011














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