Ratten
Mülheim an der Ruhr/Ordnungsamt
Am Rathaus1 45468Mülheim an der Ruhr

Ratten

Es wird nach zwei Arten unterschieden:

a) die Wanderratte (Rattus norvegicus)
b) die Hausratte (Rattus rattus)

Eine Ratte an einem Kanalausgang. Dem Ordnungsamt ist daran gelegen, das Rattenaufkommen so gering wie möglich zu halten. - Dorota Wro324ska auf Pixabay

Die Hausratte wurde inzwischen weitgehend durch die Wanderratte verdrängt.
Die Wanderratte ist in der Regel standorttreu und besiedelt gern das Umfeld des Menschen. Bevorzugt leben diese Tiere in den Abwasserkanälen. Hier finden sie genügend Abfälle, die als Nahrungsgrundlage dienen.
Eine Wanderratte hat im Jahr zwei bis vier Würfe mit rund acht bis zehn Jungtieren. Diese Jungtiere sind bereits im dritten Monat fortpflanzungsfähig.
Die Wanderratte ist ein Allesfresser, wobei ein Großteil ihrer Nahrung tierischer Herkunft ist.
Bei Ratten handelt es sich um Rudeltiere, die sich am Geruch erkennen. Sind Ratten an freien, offenen Plätzen zu sehen, deutet dies auf einen Befall hin.

Übertragen von Krankheiten

Da Ratten Träger und Überträger von Krankheitserregern sind, können Menschen und Tiere zum Beispiel mit Salmonellen, Typhus und Paratyphus infiziert werden.
Weiterhin werden durch Kot- und Urinabsonderungen der Ratten Nahrungsmittel verunreinigt, so dass diese ungenießbar werden. Hierdurch verunreinigte Lebensmittel können beim Menschen unter anderem die Gelbsucht hervorrufen.

Aufenthaltsorte von Ratten

Ratten werden zunehmend in Grünanlagen, Fußgänger*innenzonen und Wohngebieten gesehen, weil diesen Tieren dort große und leicht zugängliche Nahrungsquellen zur Verfügung stehen.

Dies sind im Einzelnen:

  • achtlos weggeworfene Lebensmittelreste,
  • verschmutzte Abfalltonnenstandorte,
  • überquellende Müllbehälter,
  • wilde Müllkippen,
  • falsch angelegte beziehungsweise betriebene Komposthaufen,
  • Fütterung von Tieren im Freien (Wildlebende sowie Haustiere),
  • falsch gelagerte Lebensmittel- sowie Tierfuttervorräte,
  • Lebensmittelreste, die durch die Toilette oder den Spülstein entsorgt werden und in der Kanalisation landen.

Da diese Tiere aber auch feuchte Lebensräume bevorzugen, halten sie sich nach wie vor besonders in der Kanalisation sowie an Uferböschungen auf.

Alle können mithelfen!

Ratten sind sehr resistente und fruchtbare Tiere. Aufgrund dessen wird es unmöglich sein, diese Tiere ganz ausrotten zu lassen. Durch Bekämpfungsmaßnahmen und Reduzierung der Nahrungsangebote kann der Bestand jedoch entscheidend verringert werden.

Es ist von großer Bedeutung, dass alle mitmachen und folgende Grundregeln beachtet werden:

  • Bewahren Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück auf.
  • Entsorgen Sie Ihre Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Sorgen Sie dafür, dass die Behältnisse stets verschlossen sind.
  • Organische Abfälle und Essensreste dürfen nicht über die Toilette oder den Spülstein entsorgt werden, da hierdurch in der ohnehin befallenen Kanalisation das Nahrungsangebot für Ratten erweitert wird.
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse.
  • Füttern Sie keine wild lebenden Tiere, da die Ratten von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten profitieren.
  • Halten Sie Tiere in Ihrem Garten, ist ebenfalls darauf zu achten, dass keine Futterreste liegen bleiben.
  • Führen Sie Kompostierung selber durch, dann berücksichtigen Sie bitte, dass Küchenabfälle nicht auf, sondern in den Kompost gehören. Weiterhin sollten Sie geschlossene Komposter bevorzugen.
  • Um den Ratten das Eindringen in Gebäude zu erschweren, sollten alle Öffnungen und potenziellen Schlupflöcher, besonders Abwasserschächte und Leitungen, verschlossen werden.

Bekämpfungsmaßnahmen

Intensive Rattenbekämpfungsmaßnahmen werden von der Stadt Mülheim an der Ruhr veranlasst. Diese werden auf öffentlichen Flächen und im Kanalnetz durchgeführt.
Die beim Ordnungsamt eingehenden Befallmeldungen werden an eine Schädlingsbekämpfungsfirma weitergeleitet. Die Bekämpfung erfolgt durch Auslegen verdeckter Giftköder. Das in den Ködern befindliche Gift setzt die Blutgerinnung der Tiere herab. Dies bedeutet, dass eine Ratte mehrere Tage hintereinander von einem Giftköder fressen muss, damit das aufgenommene Gift wirkt und ein schmerzloser Tod der Tiere eintritt.
Die Stellen, an denen Gift ausgelegt wurde, sind durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet.
Kinder und Haustiere sind von diesen Stellen unbedingt fernzuhalten!
Zusätzlich werden die städtischen Kanalsysteme regelmäßig mit Ködermaterialien belegt.

Ein Rattenbefall auf Privatgrundstücken ist von den jeweiligen Eigentümer*innen durch Beauftragen einer Fachfirma bekämpfen zu lassen.

Dem Ordnungsamt ist daran gelegen, das Rattenaufkommen so gering wie möglich zu halten. Wir bitten daher um tatkräftige Unterstützung.

Hier können Sie Rattenbefall online melden.

Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO, Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr (32-11)

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

Kontakt


Stand: 31.01.2024

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