Tollwutgefahr wird vorgebeugt
Zum wiederholten Mal findet die regelmäßige "Tollwutbeköderung" zur Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut statt.
Im Jahr 2001 wurden in Nordrhein-Westfalen neun Tollwutfälle festgestellt, die sich auf Gebiete im Ennepe-Ruhr Kreis (6 Fälle) und im Kreis Mettmann (2 Fälle) konzentrierten. Ein Tollwutfall trat im Juni 2001 in Leverkusen auf.
Laut Mitteilung der Bezirksregierung Köln, ist es daher erforderlich, die Immunisierung gegen die Tollwut der Füchse auch im Frühjahr 2002 durchzuführen.
Die Tollwutimpfung ist mindestens zwei Jahre über den letzten Tollwutfall hinaus fortzusetzen. Das Impfgebiet muss mindestens eine Fläche von 5000 km² umfassen. Dies führt dazu, dass auch Gebiete beködert werden müssen, in denen seit längerer Zeit keine Tollwut aufgetreten ist.
Es handelt sich dieses Mal um die Frühjahrsaktion 2002 in der Zeit vom 13.4. bis 29.4.2002. In dieser Zeit werden von den Jagdpächtern die Impfköder ausgelegt.
Das Veterinäramt gibt folgende Verhaltenshinweise: Impfköder nicht berühren. Sollte es dennoch zu Kontakt gekommen sein, Stellen mit viel Wasser spülen und einen Arzt konsultieren.
Sollten z. B. Hunde mit den Ködern in Kontakt kommen, ist das Veterinäramt zu Rate zu ziehen. Tel.-Nr.: 455-3801, Fax-Nr.: 455-3899, e-mail-adresse: Dr.Michael.Berger@stadt-mh.de. Bei Kontakt von Menschen mit den Ködern ist das Gesundheitsamt zu unterrichten. Tel.-Nr.: 455-5300, Fax-Nr.: 455-585399.
Weiter Informationen unter 4 55 38 00, Veterinäramt der Stadt.
Kontakt
Stand: 11.03.2002













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